Macht der "bedingte Sanierungserlass" bei Darlehen an die GmbH noch Sinn?
Falls man an eine GmbH ein Darlehen gewährt, soll man laut Internet den "bedingten Sanierungserlass" mit aufnehmen:
Dieser Artikel ist von 2004:
https://www.gmbh-persoenlich.de/353n632/Was-Sie-bei-Darlehen-an-Ihre-GmbH-beachten-sollten.htm
Gelten diese Aussagen heute noch?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Die beiden von Dir zitierten Texte haben nichts miteinander zu tun.
Der Artikel in GmbH-persönlich bezieht sich darauf, dass ein Darlehen, was ein Gesellschafter an die GmbH gibt u. U. wie eine Stammkapitalerhöhung zählt und damit die private Einkommensteuer mindern kann.
In dem BFH Beschluss geht es um die Steuerbegüntigung von Sanierungsgewinnen die entstehen, wenn Gläubiger auf Forderungen gegen die GmbH verzichten.
Also völlig unterschiedliche Vorgänge.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986