Legales "Ehworing" betreiben?
Das ist vielleicht Vielen kein Begriff, könnt Ihr ja googeln. Auf jeden Fall habe ich vor, mir LEGAL - ALS MANN - sog. "Geldsklaven" und "Sugar Daddys", "Fusbilder- und Sockenkäufer", etc. zuzulegen, um schnell und einfach vermögend zu werden. Da der Markt für Männer so gut wie gar nicht existent ist, bleibt mir nichts Anderes übrig, als mich als Frau auszugeben.
Um "Betrug" zu umgehen, würde ich mich bei Behörden und Ämtern im Zweifelsfall als "transexuell/demisexuell" bezeichnen (diese "verrückte Zeit" muss man ja irgendwie ausnutzen).
Arbeiten würde ich mit "Faceapps", "Deppfakes" und "Voicechangern" mit Aufnahmen VON MIR SELBST, um mein Aussehen und meine Stimme weiblich rüberkommen zu lassen und somit keine Rechte Dritter verletzen.
Dann könnte ich im Zweifelsfall behaupten, mich geschminkt zu haben und wie eine Frau ausgesehen zu haben, etc. Und warum ich dann JETZT so männlich wirke (mit Bart, usw.), würde ich sagen, dass ich mich JETZT als Mann fühle und eben manchmal als Frau und diesen "geheimen Fetisch" auslebe, eine Frau zu sein, ect. Passt ja in diese "tolerante Zeit" wunderbar.
Bezahlen lassen würde ich mich auf Paypal-Business, wo man über meinen Klarnanen nicht sieht, dass ich ein Mann bin.
Nun die Frage: gibt es bei dieser Idee "rechtlich Bedenken"? Und wie meldet man so ein "Gewerbe/Schenkung" dem Finanzamt?
UND BITTE KEINE MORALPREDIGTEN! Ich sehe es nicht ein, dass dieser Markt nur Frauen offen steht und Männer immer die "Zahlenden" sein müssen. Und Mitleid habe ich mit solchen Männern auch keins. Warum sollen Frauen es so leicht haben und Männer nicht?
Danke im Voraus
2 Antworten
Arbeite an Deiner Schreibweise. Ich finde insbesondere "Deppfakes" (sic!) interessant und über "Ehworing" rede ich schon gar nicht mehr. Das "ß" wird auch überbewertet. Für jemanden, der in einem Beruf tätig sein möchte, bei dem es sehr auf Äußerlichkeiten und eine äußere Erscheinung ankommt, legst Du aus meiner Sicht zu wenig Wert auf die korrekte sprachliche Formulierung.
Die systematische Werbung um Schenkungen dürfte sehr viele Fragen aufwerfen, weshalb es sicherer wäre, ein Gewerbe zu deklarieren, das die Natur des Einkommens beschreibt. Dafür gibt es sicher genügend Begriffe, die nicht geschützt sind und irgendwie passend gemacht werden können. Ob das nun ein "Lifecoach" oder "Seelenberater" sein wird, musst Du entscheiden. Künstlerische Formen der Tätigkeit sind ggf. als Freiberuf einzustufen, was gewisse Vorteile hat. Ansonsten wird es ein Gewerbe mit entsprechender Anmeldung - wobei Du dann noch überlegen musst, ob es für die Ausübung des Gewerbes Limitationen am Standort Deiner Wohnung gibt.
Für die steuerliche Anmeldung gibt es dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der Deine selbständige Unternehmerschaft begründet.
Solange Du Dich nicht in regulierten Bereichen (z.B. Prostitution) oder illegalen Aktivitäten (z.B. Steuerhinterziehung) betätigst, sind der Phantasie wenig Grenzen gesetzt.
Ich will ja nichts Anstößiges (von Prostitution bin ich weit entfernt als heterosexueller Mann, ich erschaffe eine weibliche "Kunstfigur" von mir selbst und legitimierte es damit, dass ich mich nach außen hin als "nicht binär/transexuell" bezeichne) oder Illegales tun (gäbe zwar die Möglichkeit mit einem sog. "Bankdrop", aber wenn das auffliegt, dann wird es sehr dunkel. Deswegen suche ich den legalen Weg.
Vielen Dank für die Antwort. Die Rechtschreibfehler sind Tippfehler. Man sieht, wie ich die Rechtschreibung beherrsche.
Und wie meldet man so ein "Gewerbe/Schenkung" dem Finanzamt?
Wie bei jedem Gewerbe: Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Es gibt aber auch Gewerbe ohne Schein. Mein Führungszeugnis ist nämlich nicht ganz sauber und ich weiß nicht, ob ich (dafür) einen bekommen würde...
Habe gerade gelesen, dass man für "sowas" kein Führungszeugnis benötigt. Nur für spezielle Tätigkeiten.
Kleingewerbe, soweit ich weiß. Aber ich denke, dass die Gewunnerziehlungsabsicht in meinem Falle dafür zu hoch ist
Kleingewerbe gibt es im deutschen Recht nicht, es gibt nur Gewerbe, und die sind anzumelden.
Es gibt die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, diese bezieht sich aber nur auf die Umsatzsteuer.
Nur wird es etwas unangenehm, es zu "erklären". Und als was? "Einzelhandel mit erotischen Artikeln"? Muss ich dazu genaue Angaben machen, WELCHE "Artikel" ich veräußere?
Einerseits willst Du keine "Moralpredigten", andererseits ist es Dir peinlich, daß Gewerbe bei der Stadt anzumelden? Das passt doch nicht zusammen. "Sexuelle (Online-) Dienstleistungen und Handel mit Erotikartikeln" wäre eine Möglichkeit.
"Einzelhandel" ist eher Ladengeschäft.
Und ist ein Gewerbeschein notwendig?