Legales "Ehworing" betreiben?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Arbeite an Deiner Schreibweise. Ich finde insbesondere "Deppfakes" (sic!) interessant und über "Ehworing" rede ich schon gar nicht mehr. Das "ß" wird auch überbewertet. Für jemanden, der in einem Beruf tätig sein möchte, bei dem es sehr auf Äußerlichkeiten und eine äußere Erscheinung ankommt, legst Du aus meiner Sicht zu wenig Wert auf die korrekte sprachliche Formulierung.

Die systematische Werbung um Schenkungen dürfte sehr viele Fragen aufwerfen, weshalb es sicherer wäre, ein Gewerbe zu deklarieren, das die Natur des Einkommens beschreibt. Dafür gibt es sicher genügend Begriffe, die nicht geschützt sind und irgendwie passend gemacht werden können. Ob das nun ein "Lifecoach" oder "Seelenberater" sein wird, musst Du entscheiden. Künstlerische Formen der Tätigkeit sind ggf. als Freiberuf einzustufen, was gewisse Vorteile hat. Ansonsten wird es ein Gewerbe mit entsprechender Anmeldung - wobei Du dann noch überlegen musst, ob es für die Ausübung des Gewerbes Limitationen am Standort Deiner Wohnung gibt.

Für die steuerliche Anmeldung gibt es dann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der Deine selbständige Unternehmerschaft begründet.

Solange Du Dich nicht in regulierten Bereichen (z.B. Prostitution) oder illegalen Aktivitäten (z.B. Steuerhinterziehung) betätigst, sind der Phantasie wenig Grenzen gesetzt.


Heinel7744 
Beitragsersteller
 01.02.2022, 15:21

Ich will ja nichts Anstößiges (von Prostitution bin ich weit entfernt als heterosexueller Mann, ich erschaffe eine weibliche "Kunstfigur" von mir selbst und legitimierte es damit, dass ich mich nach außen hin als "nicht binär/transexuell" bezeichne) oder Illegales tun (gäbe zwar die Möglichkeit mit einem sog. "Bankdrop", aber wenn das auffliegt, dann wird es sehr dunkel. Deswegen suche ich den legalen Weg.

Vielen Dank für die Antwort. Die Rechtschreibfehler sind Tippfehler. Man sieht, wie ich die Rechtschreibung beherrsche.

Und wie meldet man so ein "Gewerbe/Schenkung" dem Finanzamt?

Wie bei jedem Gewerbe: Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.


Heinel7744 
Beitragsersteller
 01.02.2022, 00:06

Und ist ein Gewerbeschein notwendig?

Heinel7744 
Beitragsersteller
 01.02.2022, 00:23
@Eifelia

Es gibt aber auch Gewerbe ohne Schein. Mein Führungszeugnis ist nämlich nicht ganz sauber und ich weiß nicht, ob ich (dafür) einen bekommen würde...

Heinel7744 
Beitragsersteller
 01.02.2022, 00:30
@Heinel7744

Habe gerade gelesen, dass man für "sowas" kein Führungszeugnis benötigt. Nur für spezielle Tätigkeiten.

Heinel7744 
Beitragsersteller
 01.02.2022, 01:17
@Eifelia

Kleingewerbe, soweit ich weiß. Aber ich denke, dass die Gewunnerziehlungsabsicht in meinem Falle dafür zu hoch ist

Eifelia  01.02.2022, 13:28
@Heinel7744

Kleingewerbe gibt es im deutschen Recht nicht, es gibt nur Gewerbe, und die sind anzumelden.

Es gibt die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, diese bezieht sich aber nur auf die Umsatzsteuer.

Heinel7744 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 23:57

Nur wird es etwas unangenehm, es zu "erklären". Und als was? "Einzelhandel mit erotischen Artikeln"? Muss ich dazu genaue Angaben machen, WELCHE "Artikel" ich veräußere?

Eifelia  01.02.2022, 00:12
@Heinel7744

Einerseits willst Du keine "Moralpredigten", andererseits ist es Dir peinlich, daß Gewerbe bei der Stadt anzumelden? Das passt doch nicht zusammen. "Sexuelle (Online-) Dienstleistungen und Handel mit Erotikartikeln" wäre eine Möglichkeit.

"Einzelhandel" ist eher Ladengeschäft.