Ist die Kürzung der Frühstückskosten bei Übernachtung mit der Begründung - ich könnte Reisekostenabrechnung machen - korrekt?
Hallo!
Ich bin u.a. auch als Subunternehmer aktiv und einer meiner Auftraggeber hatte bisher bei Übernachtungen im Hotel auch immer Frühstück mitbezahlt für mich. Jetzt hat er es gestrichen, mit der Begründung, ich könnte Reisekostenabrechnungen machen und dies steuerlich geltend machen, was ich sowieso tue. So wie ich es sehe, werden zwar durch die Reisekostenabrechnungen mein Gewinn gemindert, auf den ich Steuern zahle, aber ein 1-zu-1-Ausgleich zu den entfallenen Frühstückskosten ist das ja nicht. Ich sehe da eine Minderung meines effektiven Stundensatzes durch die zusätzlichen Verpflegungskosten.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße!
3 Antworten
1. Was steht denn in Deinem Vertrag zum Thema Bezahlung und welche Kosten (hier Reisekosten) extra zu tragen sind?
2. Wenn festgelegt ist, dass die Übernachtung gezahlt wird, ist das Frühstück raus.
Vielen Dank für die Antworten!
Wir, d.h. mein Auftraggeber und ich, haben keinen Vertrag. Bisher zumindest nicht. Nur mündliche Vereinbarungen.
Wir arbeiten jetzt ca. ein Jahr zusammen. Ist auch alles gut soweit. Anfänglich wurde das Frühstück im Hotel immer für mich mitbezahlt, und seit kurzem wurde das halt gestrichen.
Viele Grüße!
Frühstücken musst Du ohnehin. Also ist das kein erstattungsfähiger Mehrkostenbetrag - und wird durch die steuerlich anzusetzende Verpflegungsmehrkostenpauschale bereits begünstigt.
Vertraglich kannst Du jedoch alles festlegen - auch, daß jedes Frühstück mit 100 EUR extra zu vergüten ist. Steuerlich sieht das dann anders aus.
Also: was sagt der Vertrag?