"einfachen" Ladendiebstahl per Kamera aufdecken?

2 Antworten

Ja, man könnte sich anhand der Videoaufzeichnungen und der Kartenzahlung eindeutig identifizieren. Aber da steckt man mal locker eine Stunde Arbeit rein, und das für 8 € Warenwert (Einkaufswert vermutlich deutlich geringer). Lass es mich so sagen: Ein wirtschaftlich denkender Unternehmer würde es nicht tun.

Den Laden noch einmal betreten würde ich an deiner Stelle allerdings nicht. Es sei denn, du möchtest die Verantwortung für deine Handlungen übernehmen, das Oberteil zurückbegeben und um Entschuldigung bitten. Was m. E. durchaus eine ernsthaft zu überlegende Alternative wäre...

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Tarori 
Beitragsersteller
 05.08.2022, 12:59

Das mit der Entschuldigung halte ich auch für eine sehr gute Sache, hätte allerdings Angst, dass sie mir dann trotzdem eine Anzeige verhängen. Aber ich denke darüber nach. Zum bummeln traue ich mich eh nicht mehr in den Laden.

Answer123  05.08.2022, 22:09
@Tarori

Mit einer Anzeige musst du grundsätzlich rechnen. Allerdings kann ich mir durchaus vorstellen, dass man hier auf einen Strafantrag verzichtet (§ 248a StGB). Im Übrigen würde wohl auch die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen, vermutlich ohne Auflagen (§ 153 StPO). Eine Garantie gibt es gleichwohl natürlich nicht.

Unwahrscheinlich, dass da jetzt überhaupt noch was passiert!

Aber:

Lasse den Mist zukünftig sein!!!


Tarori 
Beitragsersteller
 04.08.2022, 12:37

Das werd ich. Denke das war jetzt Klatsche genug, meine eigene Dummheit so zu spüren.

Aber meinst du ich sollte den Laden meiden? Ich habe dort sogar noch etwas gekauft und mit Karte bezahlt und habe mich generell sehr lange dort aufgehalten. Wenn die sich damit befassen wollen, wird man mich aufjedenfall anhand des Videomaterials finden. Ich mache mir aufjedenfall immer noch ernsthaft Sorgen, dass da nachträglich eine Anzeige reinflattert.