Kündigung von Genossenschaftsanteilen mit 5jähriger Kündigungsfrist----legal??
Es wurde ein Sparvertrag bei der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG über 50 Euro/mtl. beginnend am 01.11.2008 abgeschlossen. Nunmehr wird das Guthaben sofort benötigt. Die Gesellschaft beharrt auf eine 5jährige Kündigungsfrist bzw. Beitragszahlung bis Ablauf 2014. Ansonsten müsste man einen Privatkäufer für die Anteile finden, der auch weiterzahlt. Ist das ligitim?? Wie kommt man aus solchen Verträgen raus???
2 Antworten
Man kommt aus solchen Verträgen meistens nur mit Verlust raus. Bei vL-Verträgen ist das ähnlich.
Leider sind die Vertragsunterlagen dieser eG derzeit nicht im Internet verfügbar, so dass ich Dir nur sagen kann, dass es sicherlich kein normaler, kurzfristig kündbarer Sparvertrag war. Aber die Veräußerung an einen Zweiterwerber (mit Zustimmung der eG!) ist doch ein gangbarer Weg. Wenn die versprochene Rendite realistisch attraktiv und die Bonität der eG (noch) gut ist, dann dürftest Du auch einen Erwerber finden für die relativ kurze Restlaufzeit von 3 Jahren. Steht die eG kurz vor der Insolvenz (und veröffentlich deshalb keine Vertragunterlagen mehr, das heißt dann "Der Prospekt wird zur Zeit überarbeitet."), dann hängst Du eh in der Falle.
Lies mal diesen Link: http://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnungsgenossenschaft-grundwerte-eg-schadensersatzansprueche-fuer-anleger_011880.html
Gesprochen und Geschrieben sind (auch) in diesem Gewerbe zweierlei Dinge. Und eine jederzeitige Kündigung heißt noch lange nicht sofortige Rückzahlung. Man spricht ja deshalb auch von Kündigungsfrist.
Nun, was willst Du zu Deiner Frage noch wissen?
Hier noch mehr Infos: http://www.cllb.de/Aktuelle/633-Erfolg-fuer-CLLB-Rechtsanwaelte-Wohnungsgenossenschaft-Grundwerte-akzeptiert-Kuendigung-mit-sofortiger-Wirkung?PHPSESSID=c5befa2274473b6a34fbbe63de41dd49
Es scheint sich doch um ein sehr obskures Sparmodell zu handeln.
Du müßtest noch mal Deine Motivation für den damaligen Vertragsabschluss rekonstruieren, damit Du künftig derartige Situationen vermeidest. Viel Glück!
Wenn der Vertrag ursprünglich so geschlossen wurde dann ist es auch legitim. Raus aus dem Vertrag kommt man wahrscheinlich nur wenn man einen Käufer für die Anteile der Genossenschaft findet.
Es kann doch nicht angehen, dass man einen Sparvertrag (dieser wir auch als VL-Sparvertrag angeboten) über eine Laufzeit von 6 Jahren anbietet und eine 5jährige Kündigungsfrist festschreibt...man müsste dann zumindest den Vertrag beitragsfrei stellen können, aber bei Nichtzahlung wird man ausgeschlossen und die noch fälligen Beiträge mit Guthaben verrechnet, so dass dann nichts übrig bleibt...legitim??
Es wurde lediglich von einem Sparvertrag gesprochen, der jederzeit kündbar sein soll. Schaut man sich auf diversen Seiten hier im Internet um, so ist handelt es sich hier um eine dubiose Gesellschaft...