AUFPASSEN

  1. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag beim MiniJob die 2 % pauschale Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen!
  2. Wenn man das nicht von Anfang an abwählt, werden vom MiniJob-Arbeitslohn Rentenbeiträge abgezogen!
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Warum das "Rumgetue" mit dem Zweifamilienhaus,
das seit 1961 ein Einfamilienhaus ist?

Beim Verkauf wird kein intelligenter Käufer da mitmachen!

VOR dem Verkauf das Objekt offiziell als Einfamilienhaus im Grundbuch
und zuvor bei der zuständigen Bauordnungsbehörde eintragen lassen

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Wenn man bei der Lohnsteuerklasse eine Wahlmöglichkeit hat:
Die Lohnsteuerklasse desjenigen, der Lohnersatzleistungen bezieht, ist ganz entscheidend für die Höhe vom z.B. Krankengeld.
Lohnsteuerklasse 3 = maximales Krankengeld
Lohnsteuerklasse 4 = weniger Krankengeld
Lohnsteuerklasse 5 = noch weniger Krankengeld
Bei Lohnsteuerklasse nicht 4/4 ist immer eine Einkommensteuererklärung zwingend!

Die Lohnsteuerklasse hat KEINEN Einfluss auf die zu zahlende Einkommensteuer!

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In Bayern sind bei der Grundsteuererklärung bei einer Garage (bzw. Stellplatz in einer Tiefgarage) 50 Quadratmeter Nutzfläche (1) "frei",
aber nur dann, wenn die Garage grundbuchrechtlich zu einer Wohnung gehört.
Die Garage muss nicht auf dem Hausgrund

Ist die zu einer Wohnung gehörige Garage (bzw. Stellplatz in einer Tiefgarage) größer als 50 Quadratmeter muss in der Grundsteuererklärung Bayern die Nutz-Fläche der Garage angegeben werden die ÜBER 50 Quadratmeter ist.

Bei einem Zweifamilienhaus gehe ich davon aus, dass laut Grundbucheintrag im Bestandsverzeichnis (das ist die Seite 2 vom Grundbuchauszug)
entweder zu jedem Haus / Wohnung eine eigene Garage gehört
oder innerhalb einer Doppelgarage je 1 / 2 der Doppelgarage zu einer Haushälfte / Wohnung gehört.

(1) Nutzfläche = Innenmaße der Garage
Die Standardfläche einer üblichen Fertiggarage ist 18 qm.
(6 m Lang und 3 m Breit)

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Die Ehefrau (rechtzeitig genug) in Lohnsteuerklasse 3
erhält im Fall des Falles mehr Krankengeld, ALG1, usw. !!!

Einen - wie viele das fälschlicherweise nennen - Lohnsteuerausgleich
(richtig Einkommensteuererklärung)
gibt es beim Krankengeld, ALG1, usw. NICHT !!!
Wenn >>> in dem Fall der Fragestellerin !!! <<< die Ehefrau
nicht (rechtzeitig genug) in Lohnsteuerklasse 3 ist,
erhält sie Fall des Falles WENIGER Krankengeld, ALG1, usw..
Das kann (rückwirkend) nicht geändert werden!

Es ist daher im Regelfall für den Ehegatten,
der mit höherer Wahrscheinlichkeit eher arbeitslos >>> MIT ALG1-Anspruch <<< wird,
bzw. der mit höherer Wahrscheinlichkeit Krankengeld usw. in Anspruch nehmen muss (und auch bekommt)
sinnvoll in Lohnsteuerklasse 3 zu sein!

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Die Lohnsteuerklasse(n) hat / haben überhaupt keinen Einfluss
auf die Höhe der für das jeweilige Jahr zu zahlenden jählichen Einkommensteuer.
Zu viel gezahlte Lohnsteuer bzw. Einkommensteuervorauszahlungen bekommt man im Rahmen der Einkommensteuererklärung
und des daraus folgenden Einkommensteuerbescheides immer zurück.
Bei zu wenig Lohnsteuer bzw. Einkomnsteuervorauszahlungen muss man nachzahlen.

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Wenn der selbständige Ehemann seine Buchführung richtig macht,
dann ist nach jedem Monatsende der aufgelaufene steuerliche Gewinn bekannt.
Es kann also monatlich mit einen PC-Steuerprogramm und dem mathematischen Wissen, das man bei einem Selbständigen voraussetzen muss,
die Höhe der jählichen Einkommensteuernachzahlung oder Steuerrückerstattung berechnet werden.

Den Betrag der berechneten Einkommensteuernachzahlung muss das Ehepaar sowieso ansparen.

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" in die Klasse 4 rutsche"
Einen Lohnsteuerklassen-Wechsel muss man beim zuständigen Finanzamt per Formular oder ELSTER beantragen.

Nur mit einem PC-Steuerprogramm
und natürlich den vollständigen Eingaben in das Programm
kann man für das Ehepaar jeweils für ein bestimmtes Steuerjahr berechnen,
ob eine gemeinsame Einkommensteuererklärung
oder eine getrennte Einkommensteuererklärung je Ehegatte besser ist.

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Vermietung ist in Deutschland ein legales Glücksspiel.

Hat der Fragesteller genug Fachwissen als Vermieter?
Der deutsche Gesetzgeber und die richterliche Rechtsprechung verlangen von einem Vermieter Allwissenheit und Unfehlbarkeit.
Es empfiehlt sich für Vermieter in Deutschland das Wissen um alle zukünftigen Gesetzesänderungen und -vorhaben.
Hat der Fragesteller genügend Geld, Gesundheit, Zeit, usw. wenn bei der Vermietung "was schief läuft"?

Anscheinend fehlt dem Fragesteller das steuerliche allerkleinste 1:1-Wissen für Vermietung und Einkommensteuererklärung.

Ich fürchte, der Fragesteller hat keine Ahnung von dem auf was er sich bei Untervermietung in Deutschland einlässt.

Ich wünsche dem Fragesteller viel Glück bei seinem Vorhaben!

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Der KirchenEinkommenSteuerBescheid kommt in Bayern immer erst einige Wochen nach dem jeweiligen EinkommenSteuerBescheid.

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Die nicht gestellte Frage,
deren Antwort für die Beantwortung der eigentlichen Frage
ganz wesentlich ist:
Ist ein Minijob für den Arbeitnehmer immer und grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei?
Antwort: NEIN

Bei einem "echten" Minijob (= läuft über die MiniJob Zentrale)

  1. kann der Arbeitgeber die 2 % Pauschalbesteuerung im Arbeitsvertrag auf den Arbeitnehmer abwälzen.
  2. muss der Arbeitgeber vom Minijob Arbeitslohn Rentenbeiträge abführen, es sei denn der Arbeitnehmer hat die Opt-Out Möglichkeit genutzt.

Die gestellte Frage richtig und vollständig formuliert:
Bleibt der echte Minijob für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei,
wenn zusätzlich ein Midijob ausgeübt wird?
Antwort:

Beim echten Minijob ändert sich durch den Midijob nichts!

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Nachbarslärm und Kinderlärm, müssen wir alles hinnehmen?

Ich wohne in einer (früher einmal) ruhigen Straße mit Eigentumshäusern. Vor ein paar Jahren sind neue Nachbarn nebenan eingezogen. Die haben noch nie wirklich was für Ruhezeiten gegeben. Pflaster und Abrissarbeiten bis Mitternacht (da hab ich sehr die Zähne zusammengebissen und mir gesagt sie sind bald fertig mit allem, dann ists ruhig), Rasenmähen nach 20 Uhr und solche Späße.

Vorletztes Jahr wurde eine überdachte Terrasse gebaut. Seit dem wird Schall noch mehr auf unser Haus und das gegenüberliegende geworfen. Dort wird gerne mal bis Mitternacht (Mal was kürzer, mal was viel länger) gequatscht und Musik gehört. Wir und die Nachbarn gegenüber hören dies alles durch geschlossene Fenster. Das ist, gerade wenn man schlafen will, sehr nervraubend. Dazu kommt, dass die Kinder mitlerweile immer heftiger lärmen. Nicht normale Spielgeräusche - um die Wette kreischen und schreien, gerne mal 20 bis 30 Minuten. Immer wieder beim Spielen vom Vater angestachelt werden und noch lauter schreien. Als würden sie gefoltert manchmal. Bei 2 Kindern (vielleicht noch manchmal 2 zu besuch) hört es sich wie neben einem riesen Spielplatz oder Schwimmbad an. Die Kinder dürften 6 bis 8 sein, also ein alter, wo wohl laut Gerichtsurteilen schon etwas rücksichtnahme gefordert werden kann. Ich habe auch gelesen, dass es unzumutbare Grenzen gibt, aber wo liegen die und wie kann ich da was durchsetzten? Auf dem Kindergeburtstag waren dann an die 10 Kinder mit einer art Vuvuzela oder Trompete für 15 Minuten wild am tröten ohne Pause. Ich habe nach 5 Minuten gebeten, ob langsam damit schluss sein kann. Es würde mich gar nichts angehen was sie machen, sie können auf ihrem Grundstück machen was sie wollen, ich müsse damit leben und könne ja wenn mir was nicht passt die Polizei rufen jedes mal, da würde ich schon sehen dass sie im recht wären. Sie wären sonst immer ruhig (haha... siehe oben).

Sowohl wir als auch gegenüber die Nachbarn haben die Nase voll und würden am liebsten schon unsere Häuser verlassen, wenn das nicht so einen Rattenschwanz an Kosten und Aufwand hinter sich herziehen würde. Dass 2 Familien wegen 1 ausziehen müssten kanns aber auch nicht sein. Ich hatte schon einen Nervenzusammenbruch, die andere Nachbarin ist mitlerweile Herzkrank. Der Lärm und Stress beeinträchtigt unsere Gesundheit.

Ich weiß nicht, was ich tun kann und wo ich ansetzten soll um hier zu unser aller wohl wieder ruhe rein zu bringen. Könnt ihr mir helfen? Dem Gespräch vom Kindergeburtstag entnehme ich, dass man nicht bereit ist, mit Nachbarn zu reden und anzufangen Rücksicht zu nehmen.

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In der Praxis wird es für euch - realistisch gesehen - leider keine andere Möglichkeit geben,

als entweder das (und auch alle möglichen Steigerungen) für immer zu erdulden

oder auszuziehen bzw. zu verkaufen wenn euch das Reihenhaus gehört.

In Deutschland hat der Schutz von .... die allerhöchste Priorität!

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Meines Wissens gilt die Nichtveranlagungsbescheinigung nur für die Einkunftsart Kapitalerträge.

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Die LOHNSteuerKlasse hat absolut gar KEINEN Einfluss auf die Höhe der Einkommensteuer!

Die LOHNSteuerKlasse sagt dem Arbeitgeber wieviel Lohnsteuer er an das Finanzamt abführen muss.
Der Arbeitgeber ruft jeden Monat elektronisch die LOHNSteuerKlasse beim Finazamt ab.

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung für die Einkommensteuer.

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Auswandern darfst du immer.

Seit einer Gesetzesänderung wird zwar der Rentenbetrag (im Regelfall)
nicht mehr gekürzt,
aber
die Kosten der monatlichen Auslandsüberweisungen,
der monatlichen Währungsumrechnungen
und das Währungsrisiko
trägst alleine du.

In welchem Land du deine Rente versteuern musst,
siehe Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Thailand.

Vergiss nicht die Themen
Reisepass/Personalausweis, medizinische Behandlung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetze, Versorgungssicherheit, Sicherheit, Rechtssystem, usw.
in Thailand.

Lasse dich VORHER allumfassend beraten!

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Geldanlage in "Aktien"

  • Meist hohe Kaufkosten
  • Meist hohe laufenden Kosten (z.B. Depotgebühren, Verrechnungskonto-Gebühren)
  • Meist hohe Font-Managergebühren
  • Meist hohe Verkaufskosten
  • Wenn keine hohen zwischenzeitliche "Ausschüttungen" kann der jährliche steuerliche Sparerfreibetrag nicht ausgenutzt werden.
  • Der steuerliche Verkaufsgewinn ist meist über dem Sparerfreibetrag. Während der ganzen Haltezeit wird der Sparerfreibetrag meist nicht (aus)genutzt.
  • Es gibt Bestrebungen die Pauschalbesteuerung von Kapitalerträgen mit 25 % + Soli abzuschaffen. Versteuerung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz + Soli bedeutet meisten höhere Einkommensteuer - insbesondere wenn sich Kapitalerträge in einem Steuerjahr "zusammenballen".
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"Spendenempfangsbescheinigungen" von Privatpersonen dürfen in Deutschland vom Finanzamt nicht anerkannt werden.

Gibt der Spender eine "Spendenempfangsbescheinigung" von einer Privatpersonen in seiner Einkommensteuererklärung an, so kann ihm Steuerbetrug unterstellt werden!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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Für einen VerlustVORtrag ist ein Antrag bei der Einkommensteuererklärung zwingend erforderlich! (1)

D.h. OHNE den VerlustVORtrag expizit in der Einkommensteuererklärung beantragt zu haben, erfolgt automatisch ein VerlustRÜCKtrag für den Gesamtbetrag des festgestellen Verlustes. Im Beispiel 362 €.

Das Computerprogramm vom Finanzamt trägt automatisch - also wenn in der Einkommensteuererklärung kein Antrag steht (1) - einen festgestellen Verlust in VOLLER Höhe automatisch in das Vorjahr zurück. Im Beispiel in der Jahr vor den -529 €.
=> Automatischer VerlustRÜCKtrag ohne Antrag.
Der im Vorjahr berechnete "Gesamtbetrag der Einkünfte" wird im Beispiel um 362 €, gegebenenfalls bis auf NULL reduziert.

Nur wenn der "Gesamtbetrag der Einkünft" im Vorjahr kleiner als 362 € war,
erfolgt durch das Computerprogramm vom Finanzamt automatisch für den verbleibenden Rest von den dem 362 € ein VerlustVORtrag.

Ein VerlustVORtrag - egal ob automatisch oder mit Antrag - kann betragsmäßig NICHT begrenzt werden!

(1) Ein VerlustRÜCKtrag kann in der Einkommensteuererklärung betragsmäßig begrenzt werden, auch bis auf NULL!
=> So wird indirekt der VerlustVORtrag beantragt.

Einen VerlustVORtrag kann bis zu sieben Jahre rückwirkend beantragt werden, aber nur solange für das betreffende Steuerjahr noch kein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid vorliegt!

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Wie bereits geschrieben
können die Kosten einer ERST-Ausbildung in der Einkommensteuererklärung nur als Sonderausgaben mit bis maximal 6.000 Euro jährlich angegeben werden.

Nur bei Nachweis einer vorherigen "mit bestandener Prüfung" abgeschlossenen ersten Ausbildung "in einem staatlich anerkannten Beruf",
können die Kosten einer ZWEITEN Berufsausbildung (z.B. Studium) in der Einkommensteuererklärung als (vorweggenommene) Arbeitnehmer Werbungskosten angegeben werden.

Die Kosten müssen immer in dem Steuerjahr ( = in der Einkommensteuererklärung) angegeben werden, in dem sie angefallen (= bezahlt) wurden!
Es müssen auch immer alle Erstattungen "von Dritten" angegeben werden!
Z.B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, BAFÖG, Innungen, usw..

Alle Kosten müssen durch Rechungen und Kontoauszug der Überweisung oder Barzahlungsquittungen mit allen steuerlich erforderlichen Angaben nachgewiesen werden!

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Verheiratete können eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben.
Bei getrennter Veranlagung (= Einzelveranlagung) kann der Mann diese Kosten nicht absetzen.

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"2019 hab ich Vollzeit studiert"

Wenn für das Steuerjahr 2019 bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde ist es für die Frage zu spät.

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