Antwort
Vielen Dank erstmal für euere Anworten,
die Bank hat genause argumentier wie Ihr..
Also quasi dass es meine Pflicht ist zu schauen ob Gebühren verlangt werden.. Ich habe gesagt dass das richtig ist, aber ich dachte man muss generell ab 21 Jahren kontoführungsgebühren bezahlen, und naja die bank hätte mich ja auch informieren können so wie es eigtlich üblich ist wenn man zufrieden Kunden möchte. Vor allem wenn Sie wissen , dass ich in diesem Jahr meine Schule abschließe..
Zurückerstatten können Sie mir angeblich auf keinen Fall... Blöd ist, dass ich neben meinem Konto dort noch vermögenswirksame leistungen (bausparer) und ein sparbuch habe, weil sonst hätte ich das konto gleich gekündigt..