Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ... Die Geschäfte übers Internet unterliegen den Regelungen des Fernabsatzes --- wer im Kaufhaus kauft, hatte jedoch Gelegenheit, sich die Ware VOR dem Kauf anzuschauen, ggf. zu testen. Darauf ergeben sich natürlich andere rechtliche Möglichkeiten... Die Widerrufsfrist bei Internetkäufen beträgt aktuell 2 Wochen, bei Kauf in einem Kaufhaus besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Rücknahme !!! Ausnahme: Die Ware weist einen Mangel auf, der bei Kauf nicht ersichtlich war..... Grüße vom Querkopf
du beklagst die Beratungsresistenz deines Bekannten .. wollen wir doch mal sehen, wie es bei dir damit aussieht !!!! Also - klarer Rat: lass die Finger davon !!! 1. Es nützt deinem Freund gar nichts, wenn du als Tippgeber in seiner Struktur bist, aber nichts tust. 2. Tippgeber werden häufig nur als Kunden betrachtet und ausgesaugt .... 3. Wenn du nicht aktiv im Vertrieb von Finanzprodukten tätig sein musst, braucht auch niemand deine kompletten Angaben ... 4. AVAD betrifft nur aktive Vertriebler von Finanzprodukten -- Tippgeber haben damit gar nichts zu tun !!
Auf ein Szenario kannst du dich schonmal einstellen: Sollte dein Freund - wie ich vermute - keinen Erfolg bei diesem Strukkivertrieb haben, wird man sich an dich halten ... moralisch in die Pflicht nehmen, nennen die das .... "Sie können ihrem Freund den Job retten" ... oder so ähnlich !! .... Viel Spaß - und Grüße vom querkopf
Das ist leider nicht abschließend geregelt und wird im Einzelfall zu immer anderen Ergebnissen führen... Neben dem "materiellen" Wert des Tieres wird regelmäßig auch der "Affektionswert" des Tieres mit herangezogen. Das ist der emotionale Wert, den das Tier für seinen Halter hat. Dadurch kann es durchaus sein, dass ein älteres Tier einen höheren Wert hat, als ein jüngeres... Einen interessanten Artikel zu dem Thema habe ich gefunden - er bezieht sich zwar auf die Schweiz, ist aber auf Deutschland übertragbar ... http://www.tierimrecht.org/de/PDF_Files_gesammelt/presseartikel/Katzenmagazin_1_11.pdf ... Grüße vom Querkopf
Mach dir keine Gedanken, die Kaution ist per Gesetz auf die 3-fache Netto-Kaltmiete begrenzt !! Wenn der Vermieter die geforderte höhere Kaution nicht bekommt, kann er selbstverständlich nicht das Mietverhältnis kündigen ... Damit würde er vor jedem Gericht auf die Nase fallen. Natürlich versuchen manche Vermieter das - eben wegen schlechter Erfahrungen, die sie gemacht haben. Besonders unangenehm ist das, wenn man eine Wohnung anmierten möchte und der Vermieter verlangt von Anfang an 4, 5, oder nochmehr Kaltmieten als Kaution, ansonsten gibts die Wohnung nicht !! In solchen Fällen kann man nur sagen --- wenn man die Wohnung unbedingt haben möchte --- die überhöhte Kaution bezahlen, einziehen und dann Kaution bis auf 3 Kaltmieten zurückfordern - zur Not gerichtlich...... das klappt wunderbar !! .... Grüße vom Querkopf
Kindergeld hat nichts damit zu tun, wo die Kinder wohnen. Viel wichtiger ist, was sie machen!! Befindet sich das Kind noch in der Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium, oder in einem max. 4-monatigem Korridor zwischen zwei Ausbildungsabschnitten -- UND verdient nicht mehr als 8004,- Euro pro Jahr - dann wird Kindergeld gezahlt - und zwar bis das Kind 25 wird. Danach ist definitiv Schluss mit Kindergeld!! Übrigens - ab 2012 entfällt die Einkommensprüfung ... Grüße vom Querkopf
wenn kein Anlass dafür gegeben ist, sollte man es tunlichst nicht machen !! Jeder Bürger hat zwar das Recht, sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen, aber deshalb ist es bei den Banken noch lange nicht gerne gesehen !! Immerhin deutet ein P-Konto in aller Regel auf finanzielle Probleme des Kontoinhabers hin..... Stell dir mal vor, du beantragst bei deiner Hausbank, dein Girokonto umzuwandeln -- und ein paar Monate später beantragst du eine Immo-Finanzierung oder sonstwas ... Durch den Datenaustausch mit der Schufa hast du plötzlich ein Problem !! P-Konten werden nämlich bei der Schufa gemeldet - allein schon um zu verhindern, dass jemand mehr als ein P-Konto untehält .... Grüße vom Querkopf
Auf Wunsch erstellt die Gesellschaft eine Kopie oder Zweitschrift. Diese wird allerdings eigentlich nicht benötigt - wenn es zur Auszahlung kommt, wirst du ca. 1 Jahr vorher von der Gesellschaft angeschrieben und auf die Formalitäten hingewiesen. Dann kannst du eine sogenannte Verlusterklärung ausfüllen, dariin steht nur, dass die Police abhanden gekommen ist und dass im Nachhinein keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.... Grüße vom Querkopf
selbstverständlich kann deine Oma zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum tun und lassen, was sie will. Dazu gehört auch der Verkauf - ob gegen Vollzahlung oder auf Leibrente - der eigenen Immobilie. Bei einem solchen Vertrag besteht kein Unterschied zwischen dir als Käufer und jedem anderen Käufer. Problematisch wird es nur, wenn die Vertragsgestaltung so aussieht, dass du keine "echten Lasten" durch die Immobilie zu tragen hast ... Beispiel: Immo hat einen Wert von 100.000,- Euro, Oma ist 95 und verkauft dir das Haus für 5000,- Euro Cash plus einer monatlichen Leibrente von 10,- Euro ... in diesem Falle halte ich den Vertrag für anfechtbar, weil damit offensichtlich Erbmasse verschoben werden soll. Wenn du allerdings "marktübliche" Konditionen mit der Oma vereinbarst, ist daran nichts zu beanstanden. ... Grüße vom Querkopf
Normalerweise ist die Postbank in solchen Dingen relativ kulant !! Wenn du in den AGB´s natürlich unterschrieben hast, regelmäßig eine Studienbescheinigung beizubringen - und du hast diese "Pflicht" versäumt, dann können die sich auf die Hinterbeine stellen, ich gehe allerdings davon aus, dass sie dir bei Vorlage der Bescheinigungen die Kontoführungsgebühr erlassen !! Vielleicht hilft es ja auch, wenn du andeutest, das Konto behalten zu wollen ... soooo schlecht ist das nämlich gar nicht !! ... Grüße vom Querkopf
Hey .... klare Frage - klare Antwort - sie lautet: NEIN !! Solltest du als nächstes fragen wollen, "warum nicht" - hier schonmal die vorweggenommene Antwort: Weil es sich hierbei nicht um "typische Berufskleidung" handelt ... Solltest du dich fragen, "was ist denn typische Berufskleidung", so hilft dir dieser kleine Link, den ich bei Dr. Google gefunden habe ... http://www.betriebsausgabe.de/berufsbekleidung-6.html ... Grüße vom Querkopf
Dr. Google iist manchmal ein wenig zickig, aber wenn man ihm gut zuredet, spuckt er meist auch das aus, was man haben möchte ... guckst du hier : http://www.free-legal-document.com/bill-boat-sale.html ... Grüße vom Querkopf
Nein - natürlich nicht !! Wenn es so wäre, würde niemand mehr den Notruf wählen aus Angst, im Falle eines Fehlalarms zur Kasse gebeten zu werden ... Nur, wenn es sich bei dem Notruf offensichtlich um "groben Unfug" handelt, wird der Einsatz berechnet ... Grüße vom Querkopf