im Falle eines Verlustes deiner EC- oder Kreditkarte solltest du dir weniger Gedanken um ein paar Cent Telefonkosten machen als um den finanziellen Schaden, der mit den Karten angerichtet werden kann ...

Aber im Ernst - zu normalen Geschäftszeiten reicht ein Anruf bei deiner Bank - zu allen anderen Zeiten musst du den Zentralruf nutzen !! Aber keine Bange, in Deutschland ist der kostenfrei !!.... Grüße vom Querkopf

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ne nette Idee, die du da hast !!! Ich werde nächstes Mal mit dem Verkäufer aushandeln, dass 95% des Kaufpreises auf das Gebäude entfallen .. das spart sicher ne Menge Steuern !!

Merkst du selbst, oder??

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Grundsätzlich verjähren die Rückzahlungsansprüche des Finanzamtes nach 5 Jahren. Kürzlich ging ein Fall durch die Medien, wo das FA von einem Steuerzahler nach 8 Jahren 80.000,- zuviel erstattete Steuernn zurückforderte -- das Ergebnis war klar: der Steuerpflichtige durfte das Geld behalten!

In deinem Fall sind die 5 Jahre nicht ganz erreicht worden, somit hast du das Geld umgehend zurückzuerstatten !! Wessen Fehler das nun war, ist unerheblich. Wenn das FA dir zuviel erstattet hat, zahlst du es zurück -- -BASTA !! ... Grüße vom Querkopf

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als erstes empfiehlt sich der Gang zum Arbeitsamt. In einem Gespräch mit deinem zuständigen Sachbearbeiter wirst du erfahren, wie das mit Fort- und Weiterbildung läuft, wer welche Kosten übernimmt, und welche Voraussetzungen du erfüllen musst. Pauschal ist hier zu dieser Frage keine korrekte Antwort möglich !! ... Grüße vom Querkopf

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Eine real bestehende Forderung über 5000,- kann er selbstverständlich einfordern, sofern nicht vertragliche Vereinbarungen entgegenstehen. Sollte er wegen seines geistigen Zustandes einer Betreuung unterstehen oder einer solchen bedürfen, so ist erstmal zu klären, wer seine Geldangelegenheiten regelt. Aber grundsätzlich kann eine tatsächlich bestehende, rechtlich einwandfreie Forderung eingefordert werden ... Grüße vom Querkopf

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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ... Die Geschäfte übers Internet unterliegen den Regelungen des Fernabsatzes --- wer im Kaufhaus kauft, hatte jedoch Gelegenheit, sich die Ware VOR dem Kauf anzuschauen, ggf. zu testen. Darauf ergeben sich natürlich andere rechtliche Möglichkeiten... Die Widerrufsfrist bei Internetkäufen beträgt aktuell 2 Wochen, bei Kauf in einem Kaufhaus besteht kein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Rücknahme !!! Ausnahme: Die Ware weist einen Mangel auf, der bei Kauf nicht ersichtlich war..... Grüße vom Querkopf

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in den allermeisten Fällen werden die Sprüche der Ombudsmänner von den Banken (auch Versicherungen) akzeptiert!! Es handelt sich ausschließlich um von den Gesellschaften anerkannte, kompetente Fachleute! Wer den Spruch des O-Mannes nicht akzeptiert, kann immernoch klagen !!! .... Grüße vom Querkopf

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als einziges Konto ein DKB Konto zu führen ist nicht zu empfehlen --- jedenfalls dann nicht, wenn man häufiger Bargeldeinzahlungen plant. Soweit ich weiß, ist die günstigste Möglichkeit, bei den Landeszantralbanken - die nehmen angeblich nur 1,- Euro dafür (ohne Gewähr).... ansonsten musst du den Umweg über das Konto eines Bekannten nutzen, der dir das Geld dann überweist...

Eine Übersicht über die Gebühren gibt es nicht, da musst du schon bei den Instituten einzeln nachfragen ... Grüße vom Querkopf

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beides ist falsch !! Gekaufte Gutscheine haben laut mehrerer gerichtlicher Auslegungen mindestens eine Gültigkeitsdauer von 3 bis 4 Jahren zu haben, alles darunter ist nicht zulässig !! Allerdings besteht seitens des Geschäftsinhabers keine Pflicht, einen Gutschein unbegrenzt einzulösen - das gilt als nicht zumutbar ! Die Gültigkeit für Gutscheine darf nur dann begrenzt werden, wenn dieser Gutschein eine kostenlose Aktion des Geschäftsbetreibers darstellt ... Grüße vom Querkopf

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Ein solcher Aufwand ist gar nicht nötig !!! Auch bei Überschreiten der Verdienstgrenze passiert nichts - sofern es sich um eine Ausnahme handelt !! Außerdem gibt es auch noch Werbungskostenabzugsmöglichkeiten ... oder, wenn es sich um stundenweise Tätigkeit handelt, gibt es evtl. die Möglichkeit, die Stunden aufzusparen und an anderer Stelle wieder abzubauen ... .. Bissl Info gibts hier: .. http://www.minijob-anzeigen.de/pages.php?page=20 ... Grüße vom Querkopf

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na klar darfst du !! Jedenfalls mit dem Teil, den du selbst eingezahlt hast !! Für die erhaltenen Zulagen muss die sogenannte "wohnwirtschaftliche Verwendung" nachgewiesen werden, sonst darfst du die Zulagen zurückzahlen !! Diese Verwendung nachzuweisen, ist allerdings ein Kinderspiel .. :-) Lass dich dazu mal von deinem Bausparmenschen oder einen unabhängigen Finanzberater schlau machen !!! Grüße vom Querkopf

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generell steigt ab der Zuteilung des BSV die sogenannte Bewertungszahl, das bedeutet, zu einem späteren Zeitpunkt bekommst du evtl. einen noch günstigeren Zinssatz für dein Bau- oder Kaufvorhaben !! Ansonsten schau dir die Guthabenverzinsung deines Vertrages an, ich denke, sie wird unterhalb der Verzinsung eines Tagesgeld- oder Festgeldkontos liegen !! Dann kannst du das Geld auch umschichten !! Möglichkeiten gibt es viele ... sprich doch mal mit einem unabhängigen Finanzberater über die Situation !!.... Grüße vom Querkopf

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ganz übler Verein !! Wer als Versicherer hinter den Produkten steht (die übrigens viel zu teuer sind) erfährst du erst, wenn du die Police in der Hand hälst ..... keine Vergleichsmöglichkeit der einzelnen Produkte miteinander!! Als Tochter von Check24.de generell nicht zu empfehlen ! Grüße vom Querkopf

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Das kommt dabei raus, wenn man keine klaren Angaben macht ... Der eine spricht vom Garantiezins bei Versicherungsprodukten .. der nächste von Darlehen bzw. Festgeld... und der dritte von einem Darlehen in der Zukunft !! Mein Tipp: formuliere deine Frage nochmal neu - vielleicht klappt es dann auch mit einer zufriedenstellenden Antwort !! .. Ansonsten lautet die Antwort: NEIN - eine Versicherung für einen effektiven Jahreszins gibt es nicht !! .. Grüße vom Querkopf

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Nebenjob Strukturvertrieb

Mein Freund arbeitet bei einem Strukturvertrieb. Alles abraten hat nicht geholfen, also versuche ich, so gut es geht zu helfen. Jetzt benötigt er einen sogenannten Tippgeber und hat mir eine Bewerbungsmappe mitgebracht. Ich benötige ein Passfoto und eine Kopie vom Personalausweis. Persönliche Angaben und Steuernummer. (ich vergleiche es mit einem kleinen Nebenjob, wie z.B. Zeitung austragen als Nebenverdienst) Eigentlich nur, damit mein Freund in der Struktur einen Schritt nach oben kommt. Tippgeber empfehlen nur und wenn es zu einem Abschluss kommt, dann bekommt man dafür einen geringen Anteil der Provision. Ich bin aber nicht in der Pflicht. Wenn ich niemanden empfehle, dann passiert mir nichts. Mich stört diese Bewerbungsmappe und die ganzen Auskünfte, die ich machen soll. Es gibt keinen extra Tippgeber Vertrag, ich soll ein Formular für neue Geschäftspartner ausfüllen. Zwar muss ich nicht die ganzen Unterlagen beifügen, aber die Fragen und Auskünfte soll ich machen. -Tätigkeitsangaben -persönliche Vermögensangaben -Einwilligung zum AVAD Verfahren (welches ich nicht unterschreiben möchte) Mich stört am meisten der (falsche) Vertrag. Ich habe angst, mich für etwas zu verpflichten, was aber eigentlich für Geschäftspartner gilt. Ich habe schon überlegt, Geschäftspartner zu streichen und Tippgeber hin zu schreiben. Eine Aushilfe bekommt doch auch keinen Gesellenvertrag, weil kein anderer da ist... Das AVAD Verfahren ist mir auch unheimlich. Wofür muss ich persönliche Vermögensangaben machen? Mein Freund versichert mir, das es ohne Risiko und Pflichten ist. Er möchte mir natürlich auf keinen Fall Schwierigkeiten machen. Aber er ist vielleicht einfach unwissend.

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du beklagst die Beratungsresistenz deines Bekannten .. wollen wir doch mal sehen, wie es bei dir damit aussieht !!!! Also - klarer Rat: lass die Finger davon !!! 1. Es nützt deinem Freund gar nichts, wenn du als Tippgeber in seiner Struktur bist, aber nichts tust. 2. Tippgeber werden häufig nur als Kunden betrachtet und ausgesaugt .... 3. Wenn du nicht aktiv im Vertrieb von Finanzprodukten tätig sein musst, braucht auch niemand deine kompletten Angaben ... 4. AVAD betrifft nur aktive Vertriebler von Finanzprodukten -- Tippgeber haben damit gar nichts zu tun !!

Auf ein Szenario kannst du dich schonmal einstellen: Sollte dein Freund - wie ich vermute - keinen Erfolg bei diesem Strukkivertrieb haben, wird man sich an dich halten ... moralisch in die Pflicht nehmen, nennen die das .... "Sie können ihrem Freund den Job retten" ... oder so ähnlich !! .... Viel Spaß - und Grüße vom querkopf

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Ich rate dringend zu einem Besuch bei der ARGE und zu einem Gespräch mit deinem Fallmanager. Es wird eine Lösung gefunden werden, deine Krankheit muss attestiert sein, die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt !! Ein Verkauf der Wohnungen geht nicht so schnell - das weiß auch die ARGE !! Wenn du kein Einkommen hast, hilft das Zauberwort "MITTELLOS" ... weise deine Mittellosigkeit nach und du bekommst Geld von der ARGE ... im Zweifel geben die dir sofort einen Scheck mit !! ... Sollte der Sachbearbeiter Stress machen, wendest du dich sofort an seinen Chef -- darauf reagieren die ganz empfindlich !! ... Grüße vom Querkopf

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klare Antwort .. NEIN!!! Die Rürup Rente ist für jeden geeignet, der dadurch seine Steuerlast senken kann. Ob dieses Altersvorsorge-Produkt generell für ihn geeignet ist, kann ein unabhängiger Finanzberater durch eine Analyse feststellen ... Grüße vom Querkopf

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Die Erfahrungsberichte zu MLP-Vertretern bzw. zu den vermittelten Produkten sind so vielseitig und aussagekräftig wie die von und zu anderen Unternehmen... Grundsätzlich ist aber davor zu warnen, sich von den Damen und Herren dieses Unternehmens im Rahmen einer großangelegten "Absolventen-Akquise" zu irgendwelchen Abschlüssen verführen zu lassen. Wenn jedoch eine fundierte Finanzanalyse durchgeführt wird und der Interessent zu dem Schluss kommt, er wird kompetent beraten (evtl. eine 2. Meinung einholen), steht einer Geschäftsbeziehung nichts im Wege !! Zumindest ist MLP einer der wenigen unabhängigen Finanzvertriebe .... Grüße vom Querkopf

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Definitiv -- JA !! Wer einen Teich nicht sichert, ist haftbar für Schäden, die dadurch entstehen !! Ob du nun nur den Teich sicherst, oder das ganze Grundstück, ist deine Sache. Aber fällt jemand in den Teich und kommt zu Schaden, bist du dran !! ... Grüße vom Querkopf

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Was soll denn der Quatsch ... wenn du Geld auf einem nicht pfändungssicheren Konto hast, kann es dir jederzeit weggepfändet werden ... Richte dich nach den Aussagen deines I-Verwalters, er hat Recht !!! ... Grüße vom Querkopf

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