Konto leer räumen vor tot des Vaters?
Hallo , meine Nichte möchte vor tot ihres Vaters das Konto leer räumen, da aber noch Bewegungen auf dem Konto stattfinden ,wie Pflegeheimkosten ,Kredit abbezahlen u .s . w . Mein Bruder ist nicht mehr geschäftsfähig und würde dadurch in die Misen rutschen.Meine Nichte hat aber eine Vorsorgevollmacht. Darf sie so handeln ?
Das Problem ist auch , dass wir alle das Erbe ausschlagen werden , da es da weiter nichts zu holen gibt , das Konto ist gerade so gedeckt .
Ja , ist nach dem Tod nicht wirklich was über für die Beerdigung , darum möchte meine Nichte Geld vom Konto abheben . Und das finden wir schäbig ihren Vater gegenüber . Das wir trotzdem die Beerdigung zahlen müssen ist mir bewusst .
Das Schlimme ist, finden wir auch , dass meine Nichte das abgehobene Geld auf das Konto ihres Mannes überweisen möchte .
2 Antworten
Wenn das meine Nichte sagen würde, würde ich ihr schon mal ankündigen, dass ich Anzeige wegen Unterschlagung erstatten würde. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt nämlich nicht zu Straftaten, sondern nur um im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln.
Allerdings ist unklar, was du mit "leer räumen" meinst, wenn du dann dazu schreibst, dass das Konto gerade so gedeckt ist. Somit dürfte es nicht viele geben, was man abheben kann.
Ein Erbe schlägt man in der Regel nur aus, wenn es größere Schulden gibt, die man nicht übernehmen möchte. Wenn es keine odeer nur geringe Schulden gibt, hat man auch keine Vorteile bei der Ausschlagung. Die Kosten der Beerdigung muss man so oder so tragen, sofern man die finanziellen Mittel hat, auch wenn man das Erbe ausgeschlagen hat.
Deine Nichte wird über die Verwendung der Gelder Auskunft gegenüber der Erben geben müssen und ggf. sind diese dann zurückzuzahlen. Ausserdem hat sie die Versorgung deines Bruders sicherzustellen. Es wäre besser, dein Bruder stünde unter externer Betreuung. Du solltest das mal anregen.