Körperschaftsteuer?
Die Freigrenze liegt für Sportvereine bei Brutto 45.000 €. Bedeutet das, dass ich bei Einnahmen anl. Sommerfest i.H.v. 45.000 € erst ab diesem Betrag steuerpflichtig werde, oder bereits ab 37.816 € ?
Besten Dank.
1 Antwort
37.000 sind doch weniger als 45.000? Ich verstehe die Frage nicht.
Freigrenze bedeutet, bei Überschreiten wird alles steuerpflichtig ab dem ersten Euro. Aber nicht bei Unterschreiten der Freigrenze.
Betrachtet wird natürlich das gesamte Kalenderjahr/Geschäftsjahr. Und bei Überschreiten der Freigrenze wird anschliessend noch ein Freibetrag von 5.000 abgezogen.
Ach so.
Aber trotzdem sieht es mir doch ganz einfach aus. Mehr als 45.000 brutto eingenommen, also Freibetrag überschritten.
Die Umsatzsteuer ist ja in den Einnahmen inkludiert und wird nicht nachträglich dazu gerechnet, sondern nur von den vorhandenen Einnahmen abgeführt.
FS zielt auf die Umsatzsteuer ab - bei durchgängig 19 % entsprechen 45.000 brutto den genannten 37.816 netto.