Ich bin Tagesmutter und ich betreue 5 Kinder, ich möchte ein neues Auto kaufen, kann ich das Auto von der Steuer absetzen?

1 Antwort

Du kannst auf jeden Fall die Kosten für die betrieblich veranlassten Fahrten als Betriebsausgaben abziehen.

Ob das Fahrzeug Betriebsvermögen sein muss, oder sein sollte, richtet sich nach dem betrieblichen Anteil der Nutzung.

Wenn der Wagen zu über 50 % betrieblich genutzt wird, ist er zwingend Betriebsvermögen.

Ist der Wagen zu 10 - 50 % betrieblich genutzt, kannst Du den Wagen zum Betriebsvermögen machen (gewillkürtes Betriebsvermögen).

Ist der betriebliche Anteil unter 10 % setzt Du entweder den betrieblichen Anteil ( zum Beispiel 8 % der gesamten Kosten, wenn der betriebliche Anteil 8 % ist) als Betriebsausgaben ab, oder 30 Cent pro gefahrenem Kilomter.

Ist der Wagen Betriebsvermögen, so ist es umgekehrt. Alle Kosten werden abgezogen, aber für den Privatanteil der Fahrten werden 1 % des Fahrzeugneupreises nach Preisliste pro Monat dem Gewinn zugerechnet. Also bei einem Wagen mit Listenneupreis von 20.000,-, 200,- Euro monatlich.


wfwbinder  30.03.2017, 06:03

Dabei fällt mir ein, hast u denn so hohe Aufwendungen, dass es sich lohnt die Betriebsausgaben genau zu ermitteln und nicht die Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter mit bis zu 300,- Euro pro Kind im Monat zu nutzen?

LittleArrow  30.03.2017, 11:02

Bitte noch etwas zu den Anschaffungskosten in der jährlichen E-Steuererklärung schreiben.

Drissia 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 23:29
@LittleArrow

vielen Dank für Ihr Antwort, also wenn ich die Betriebsausgabenpauschale für Tagesmütter mit bis zu 300,- Euro pro Kind im Monat nutze denn kann ich nicht Auto-Kaufpreis absetzen?

Danke im voraus für Ihre Antwort

wfwbinder  31.03.2017, 06:31
@Drissia

Nein, die Formulierung ist eindeutig, entweder Kosten Einzelnachweis, oder die Pauschale.