Können Eltern Spielsachen verkaufen um sich zu bereichern?
Mein Enkel (14 Jahre) hat ein Problem, er lebt bei uns. Jetzt hat er erfahren das seine Mutter sein ganzes Lego Spielzeug (Wert ca. 400 € die alle Geschenke von seinem Vater und uns waren) ohne sein Einverständnis verkauft hat und das ganze Geld für sich verbraucht hat. Wie sieht es da Rechtlich aus?
Er ist am Boden zerstört da bei diesen Sachen viele Teile bei waren die ihn immer an Besondere Momente erinnern haben.
Leider ist sie immer noch Erziehungsberechtigt, obwohl sie sich nicht um ihr Kind kümmert.
Einen Anwalt können wir uns leider nicht leisten, da wir unseren Enkel großziehen ohne einen einzigen Euro dafür zu bekommen.
Erst mal Dankeschön für eure Antworten.
1 Antwort
Zunächst mal: wenn Ihr als Großeltern den Enkel großzieht und er bei Euch wohnt, dann könnt Ihr das Kindergeld für den Enkel beanspruchen. Ebenso kann der Kinder- und Betreuungsfreibetrag auf Euch übertragen werden. Es wäre gut, wenn der Enkel auch bei Euch gemeldet ist.
Als Erziehungsberechtigte kann die Mutter in der Tat Möbel, Spielzeug oder Kleidung des Kindes verkaufen. Natürlich spricht es nicht gerade für eine gute Kommunikation und Harmonie in der Familie, wenn dies ohne Rückfrage beim Kind, das ja schon 14 Jahre alt ist und damit wohl eine eigene Meinung dazu hat, passiert.
Für Dinge, die unstrittig persönliches Eigentum des Enkels sind (z.B. persönliche Geschenke), hätte das Kind wahrscheinlich einen Herausgabeanspruch. Für Möbel und andere Gegenstände, die das Kind nur nutzte, eher nicht. Allerdings ist das ein Graubereich und wenn sich die Mutter querstellt, dürfte es sich nicht lohnen, angesichts des geringen Wertes vor Gericht zu ziehen.
Ihr solltet daher die Gelegenheit nutzen, nochmals zu prüfen, ob bei der Mutter weitere Gegenstände persönlichen Eigentums des Kindes sind, die der Enkel haben möchte. Diese werden dann beansprucht und nach Herausgabe durch die Mutter dem Enkel übergeben.