Knöllchen bezahlen wenn Parkautomat defekt war?
Ich habe heute morgen meinen Wagen kurz abgestellt als ich ein paar Erledigungen machen wollte, und wollte eigentlich auch am Parkautomat ein Ticket ziehen. Der war aber defekt. Also bin ich los ohne ein Ticket hinter die Windschutzscheibe gelegt zu haben. Als ich dann zurück kam, war ein Knöllchen unter den Scheibenwischer geklemmt. Bevor ich jetzt bei der Stadt anrufe um mich zu beschweren wüsste ich gerne, wie die Rechtslage ist. Muss ich zahlen, oder nicht?
3 Antworten
Bei defekten Parkscheinautomaten heißt es Parkscheibe aufs Armaturenbrett, Höchstparkdauer nicht überschreiten und einen, am besten zwei, Zeugen haben, daß der Automat wirklich defekt war!!Sonst gibt es Ärger und Lauferei.
Dann muss man eine Parkscheibe in den Wagen legen. An den Parkautomaten gilt dann die Höchstparkdauer, die man dort kaufen kann.
Gegen den Bescheid wird man kaum eine Chance haben.
Ich glaube, in dem Fall wärst du dazu verpflichtet gewesen, zumindest eine Parkscheibe zu benutzen, damit die Politessen sehen, dass du nicht länger als die vorgeschriebene Maximalparkzeit dort gestanden hast. Ich denke also, dass du wahrscheinlich zahlen musst. Aber vielleicht sind sie auch kulant, wenn du deinen Fall erklärst. Probier's einfach mal!