Kleingewerbe als Azubi?
Hallo, wie sieht es mit dem Gründen eines Kleinunternehmens/Nebengewebe als Azubi aus?
kriegen Azubis nicht ihr Gehalt teils vom Staat ?
würde ich aufgrund meines nebengewerbes weniger bei meinem Azubi Job verdienen, ähnlich wie es z.B beim Arbeitslosen, Krankengeld ect. aussieht, wo der Staat oder die Krankenkasse weniger zahlt, sobald man Einkünfte vom Nebengewerbe erzielt.
ist es beim Azubijob genauso? Ich mache eine Ausbildung zum Tischler
Liebe Grüsse
2 Antworten
Erste grundsätzliche Frage - bist Du schon volljährig, so dass Du Dich überhaupt einfach nebenberuflich selbstständig machen kannst.
Ansonsten werden schlussendlich Deine Einkünfte aus der Ausbildung und aus dem Gewerbe zusammengefasst und folgend der Steuersatz festgesetzt.
Desweiteren wäre zu klären, ob u.U. Dein beabsichtigtes Gewerbe mit dem Deines Ausbildungsbetriebes konkuriert.
Abschließend - bevor Du die Anmeldung eines Gewerbes sprich eine Selbstständigkeit planst, sei Dir dringlich anzuraten mindestens ein Existenzgründerseminar zu besuchen.
Hallo, wie sieht es mit dem Gründen eines Kleinunternehmens/Nebengewebe als Azubi aus?
'Kleinunternehmen' bezieht sich auf die rein umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung. Ein Gewerbe kann man ohne Weiteres erst anmelden, wenn man volljährig ist, als Minderjähriger benötigt man die Zustimmung der Eltern UND des Gerichts.
kriegen Azubis nicht ihr Gehalt teils vom Staat ?
Normalerweise nicht. Hast Du Deinen Ausbildungsvertrag nicht gelesen?
würde ich aufgrund meines nebengewerbes weniger bei meinem Azubi Job verdienen, ähnlich wie es z.B beim Arbeitslosen, Krankengeld ect. aussieht, wo der Staat oder die Krankenkasse weniger zahlt, sobald man Einkünfte vom Nebengewerbe erzielt.Ist es beim Azubijob genauso?
Nein. Kennst Du die Pflichten eines Unternehmers? Den Fragen nach, die Du hier stellst, nicht - schaff Dir die erst mal drauf, sonst bist du schneller pleite, als Du gucken kannst.
Ich mache eine Ausbildung zum Tischler.
Wenn Du Dich in diesem Bereich selbständig machen willst: Da besteht Meisterzwang.
Lies Deinen Ausbildungsvertrag. Da steht so gut wie immer drin, dass Du dem Ausbildungsbetrieb Nebentätigkeiten anzeigen musst - und die können das unter bestimmten Voraussetzungen auch ablehnen.