Kleingarten verkaufen?

2 Antworten

Hier erfolgt eine Prüfung nach § 23 Absatz 1 Nr. 1 oder 2 EStG. Vermutlich fällt der Fall unter Nr. 2 und dann wäre der Gewinn nicht einkommensteuerpflichtig.


Du verkauft nur das Zeug das auf dem Garten liegt, das ist steuerfrei