Hallo Julia,

ich bin gerade ein klein wenig überfragt. Normalerweise ist es ja so, wenn du die Schule beendet hast, und anfängst zu studieren, hast du einen Anspruch auf Kindergeld bis zu deinem 25. Lebensjahr.

Wenn Kinder arbeitslos gemeldet sind, dann wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Wenn du jetzt aber 1 Jahr Pause machst oder einen Job annimmst, glaube ich wird das wohl gestrichen. Wie gesagt, bin ich mir da aber nicht zu 100 % sicher.

Du kannst dich mal hier umsehen, dort findest du recht viele Informationen zum Thema Kindergeld.

https://www.aktuell-verein.de/zahlung-von-kindergeld/

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Komplizierte Situation wegen vergessener Angaben in der Steuererklärung ohne Gewerbeanmeldung?

Hallo,

Ich bin seit 2019 Student und verdiene seit dem Jahr 2018 regelmäßig etwa 300 EUR im Monat mit der australischen Onlineplattform Appen (Crowdsourcing-Tätigkeiten: Werbeanzeigen bewerten etc). Da ich zurzeit meine Steuererklärung für 2019 mache, ist mir aufgefallen, dass ich (leider viel zu spät) die Einnahmen aus dieser Quelle (2018 ca. 1070 EUR) nicht in der Steuerklärung für 2018 angegeben habe, da ich es bisher leider versäumt habe, mich genauer über die Versteuerung dieser Einkünfte zu informieren. Darüber hinaus habe ich 2018 etwa 300 EUR aus Privatverkäufen auf Ebay und Momox erzielt und insgesamt 355 EUR an Cashback und Gutschriften von Banken erhalten.

Somit habe ich insgesamt etwa 1740 EUR an Einkünften unwissentlich nicht angegeben. Die knapp 7000 EUR, die ich durch eine Aushilfstätigkeit in dem Jahr 2018 verdient habe, habe ich regulär entsprechend der Lohnsteuerbescheinigungen angegeben und auch die jeweilige Steuererstattung vom Finanzamt erhalten. Da ich nun nach Verrechnung des 1000 EUR Pauschbetrages für Arbeitnehmer insgesamt mit mit meinen Einkünften für 2018 noch unter dem Freibetrag von 9000 EUR liege, stellt sich mir die Frage, ob eine Selbstanzeige beim Finanzamt damit ratsam ist, da mir leider ebenfalls die Pflicht zur Rechungstellung unbekannt war. Ich habe lediglich Auszüge vom PayPal- und anderen Bankkonten. Wird das ausreichen oder wird das Finanzamt dann eine Schätzung vornehmen, insbesondere weil mir bis zuletzt nicht bewusst war, dass ich für diese Tätigkeit ein Gewerbe hätte anmelden müssen, was ich bisher leider ebenfalls versäumt habe.

Darüber hinaus habe ich über den gesamten Zeitraum hinweg keine Rechnungen ausgestellt, sondern habe meine Arbeitszeiten teilweise im Onlineportal von Appen erfasst und bin mir deshalb auch bezüglich einer eventuellen Scheinselbständigkeit sehr unsicher oder ob für die nicht ausgestellten Rechnungen dann auch Bußgelder fällig werden.

Da ich nun eingesehen habe, dass das Ganze höchstwahrscheinlich unter Scheinselbständigkeit läuft, ich mich im Vorfeld viel besser informieren hätte müssen und ich deswegen auf jeden Fall diese Tätigkeit beenden will, hoffe ich, dass mir hier jemand Tipps oder Hinweise zum weiteren Vorgehen geben kann und mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss.

Vielen Dank schonmal für eure Einschätzungen.

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Hallo,

du machst dir aber viele Gedanken. Und in deinem Rahmen alles noch im grünen Bereich. Bei dir wird keiner davon ausgehen, dass du mit Vorsatz gehandelt hast, sonder durch Unwissenheit. Wenn du mehr über das Thema Selbstanzeige wissen möchtest, empfehle ich dir diese Quelle.

Und ich würde ganz einfach beim Finanzamt anrufen und fragen! Das sind Menschen und super nett! Nur vielleicht nicht gerade - da haben die leider ganz viele andere Problemfälle, die bearbeitet werden wollen. Lies die die Quelle durch, darin ist auch beschrieben, auf was man in der Kommunikation achten sollte!

Warte bis das Gröbste vorbei ist und kümmere dich dann darum und bis dahin kannst du ruhig schlafen! Alles Gute für dich!

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Wie die anderen schon sagen, fällt das unter die Werbungskosten, die man steuerlich geltend machen kann. Werbungskosten wid wie folgt definiert:

Unter den Werbungskosten können Sie die tägliche Fahrt zur Arbeit, berufliche Fachliteratur, Bewerbungsfotos, Büromaterialien, doppelte Haushaltsführung und Umzüge (wenn sie beruflich bedingt sind), Reisekosten (ebenfalls beruflich bedingt), Berufskleidung, Computer und vieles, vieles mehr was unmittelbar mit Ihrer Arbeit zusammenhängt von der Steuer absetzen.

Quelle: https://www.aktuell-verein.de/werbungskosten/

Also alles was du verwenden bzw. kaufen musst, um deine Einnahmen zu erwerben, sichern und zu erhalten, kannst du steuerlich absetzen. Und eine Garage für das Auto, das du brauchst um zur Arbeit zu kommen, fällt in diese Kategorie und kann mit der Entfernungspauschale abgegolten werden.

Lg

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