Kfz-Versicherung will Wildschaden nicht bezahlen der durch 3 verursacht wurde

4 Antworten

So wie Du den Hergang schilderst hattest Du mit Deinem Fahrzeug keinen Kontakt mit Haarwild - also auch keinen Wildschaden.

Dein Fahrzeug wurde durch umherfliegende Teile beschädigt, die von dem anderen Fahrzeug stammten, das die Kollision mit dem Wild hatte. Diese Schäden muss Dir die Versicherung des Halters des Fahrzeuges ersetzen, von dem die Teile sich losgelöst haben.

Ich hab mit dem Unfallgegner gleichzeitig angehalten und wir haben die Polizei informiert und hab gleichzeitig noch bilder vom Unfall geknippst... Adresse und Versicherung haben wir auch ausgetauscht. Und ich hatte eig auch keine Bedenken das es nicht bezahlt wird. Paar monate später hat die Versicherung dann bei mir angerufen und meinte dann das sie den Schaden nicht bezahlen, weil der Herr vorschriftsmäßig gefahren ist und kein Wildwechsel Schild da stand, und auf Grund eines Gesetztes sie den Schaden nicht bezahlen ( Unvorhersehbarer Schaden wie Steinschlag oder so) Und leider hab ich kein Rechtsschutz der mir da hilft! Bleib ich also auf meinem Schaden hocken? Gruß und danke an alle Antworten

Es ist die Versicherung Allsecur vom Unfallgegner.

Ich selbst bin bei der Generali Teilkasko versichert aber die hat ja damit nichts zu tun, oder?


finanzfrageTeam  28.11.2010, 10:04

Lieber Chiefjohnson,

ich möchte dich bitten in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion zu nutzen um deine Anmerkungen zu machen. Dies dient der besseren Übersicht.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam

mig112  27.11.2010, 12:51

Richtig, DEINE Versicherung ist außen vor!

Übrigens ist die ALL-SECUR der Billigversicherer der ALL-IANZ (ehemals Allianz24)

Wirklich helfen kann natürlich ein Anwalt für Verkehrsrecht - so wie du die Sachlage schilderst, ist das ein Fall für die Gerichte. Ich hoffe du bist rechtsschutzversichert, denn Versicherungen pflegen durch alle Instanzen zu ziehen - und ohne kommen da Kosten auf dich zu, die womöglich den Schadensanspruch deutlich überschreiten.

Ohne Rechtsschutz soltest du dir überlegen, womöglich den Fall öffentlich zu machen, beispielsweise indem du dich an die diversen Verbrauchersendungen im Fernsehen wendest.


mig112  27.11.2010, 09:19

Du irrst, und zwar auf GANZER LINIE! Aber das kann ja passieren ;-)