Höhe der Kosten für Leerfahrt bei Abschleppung?
Mein Auto stand zum Ausladen von Getränkekisten etwas näher an einer Kreuzung als es erlaubt gewesen wäre. Der Ordnungsdienst rief daraufhin den Abschleppdienst an. Währenddessen bin ich bereits zurück zum Auto gekommen und konnte es umparken. Der Abschleppdienst muss natürlich die Anfahrt berechnen. Nun kam heute die Rechnung, es wurden 180 Euro (!) für die Anfahrt berechnet und nochmal 100 Euro Verwaltungsgebühr. Sind solche Beträge normal für eine reine Anfahrt ohne Abschleppung? Habe ich irgendwelche Chancen dagegen etwas zu unternehmen?
3 Antworten
180 € für die Leerfahrt sind ok, das ist im üblichen Rahmen.
Die 100 € Verwaltungsgebühr sind mir unklar. Wer berechnet diese? Und mit welcher sachlichen und rechtlichen Grundlage?
So ein Abschleppwagen ist in der Anschaffung nicht günstig, dazu die Kfz-Betriebskosten plus Fahrervergütung, das kommt schon hin.
Die Verwaltungsgebühren sind wahrscheinlich die gleichen, wie bei einer tatsächlich stattgefundenen Schleppfahrt.
Da schaust Du aber nicht genau hin:
Die Auslagen für den Abschleppunternehmer liegen bei nur 180 Euro. Schon Summen in doppelter Höhe sind als zulässig anerkannt worden. Eine Leerfahrt ist im Übrigen fast genauso aufwendig wie eine Abschleppfahrt.