Kaution einbehalten für streichen und putzen?

2 Antworten

Was steht im Mietvertrag zum Thema Auszug und ist die Klausel im Mietvertrag gültig.

  • Was steht hinsichtlich zum Thema Schönheitsreparaturen im abgelaufenen Mietvertrag ( starre Regelung )?
  • wie lange hast Du dort gewohnt?
  • wann hast Du selbst zuletzt renoviert?
  • und was wurde bei der Wohnungsrückgabe bemängelt?

Hering57 
Beitragsersteller
 09.07.2022, 15:14

schönheitsreperaturen und kleinreperaturen wurde NICHT angekreuzt.

fast 3 Jahre, das Bad hab ich selber gestrichen vorm Auszug.
er meinte die Dusche us ihm zu dreckig in den Fugen die Fensterrahmen von außen was ich aber vor seinen Augen dann gemacht hab, von einem uralten Spiegelschrank aus Plastik ist ein Spiegel kaputt gegangen. Ein Fleck auf dem Boden. Ich hab vor ihm noch geputzt. Nach 2 Tagen rief er an und meinte des us alles zu dreckig und ich meinte daraufhin ok ich komm nochmal des fand er auch nicht gut weil er eh wusste dass ich es nicht perfekt hinbekommen werde also sorry ich hab auch keine Hochdruck reinigungsmaschinen oder so. Streichen hab ich gefragt da hieß es ne muss ich nicht. Also keine Ahnung

wilees  09.07.2022, 15:32
@Hering57

Ganz einfach - der Vermieter hat bei Auszug eines Mieters keinen Anspruch eine klinisch rein geputzte Wohnung zurückzubekommen.

Und ein uralter Spiegel hat keinen Restwert / Zeitwert mehr