Kaufpreiserstattung nach Umtausch und wieder neue Mängel?
Hallo zusammen, Bin neu hier und Wende mich vorher weil ich ehrlich gesagt nicht weiter weiß. Folgendes Problem: Im Juni 2015 hatten wir uns eine nicht gerade billige Couch gekauft (ca.3000,-). Nach 8 Monaten traten Mängel auf.es kam ein polsterservice um diese vor Ort zubeheben. Nach 1 monat erneute Mängel das ganze Spiel nochmal.insgesamt müsste ich 4xtelefonisch mängel melden.beim letztem mal entschieden sie sich,die Couch zu geklamieren und tauschten sie 1:1 aus. Haben uns sehr gefreut eine andere Option gab es nicht wurde auch nicht angeboten. Und viel nach einer Woche auf,dass die Couch nicht komplett gleich gepolstert war. In der Mitte saß man fast durch und die anderen Seiten waren Hart.somit musste ich wieder anrufen (Nr.5)mal wieder kam der polsterservice prüfte das ganze und war der gleichen Meinung. Ich hab an,dass ich keine weitere Reparatur wünsche und meinen Kaufpreis zurück erstattet haben möchte. Was habe ich für Rechte ,da der Service angegeben hat,dass es ein Mangel ist und man den vor Ort mit schaumstoff oder sonstiges reparieren könnte. Sehr qualitativ ...
Ich würde mich sehr freuen
1 Antwort
Sehe ich das richtig: Die neue Couch wurde 4 x nachgebessert, dann durch eine identische, neue Couch ersetzt, an der nun wieder ein Mängel aufgetreten ist?
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Auslieferung der zweiten Couch die Garantie- und Gewährleistungsfrist erneut beginnt. Von daher kannst Du der Nachbesserung an der neu gelieferten Couch nicht wirksam widersprechen.
Nach § 439, Abs. 1 BGB steht dem Verkäufer das Recht der (einmaligen) Nachbesserung zu. Du kannst deswegen eine Minderung nach § 441, Abs. 1 BGB verlangen. Schließlich ist die Couch dann nicht mehr im Originalzustand.
Schlägt die Nachbesserung fehl, kannst Du gänzlich vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
Vergleiche: https://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Die o.g. Gesetze sind dort in der rechten Randspalte anklickbar.
Fraglich ist jedoch, ob sich der Verkäufer darauf so ohne Weiteres einläßt? Falls nicht, müßtest Du den Verkäufer auf Erstattung des Kaufpreises verklagen. Das kann recht teuer werden, da Du den Nachweis des Mangels per Gutachten beweisen musst.
Wie also vorgehen?
Einer never-ending-story musst Du als Käufer nicht tatenlos zusehen.
Versuche dich mit dem Verkäufer im Vorfeld der nun anstehenden neuen Reparatur dahingehend zu einigen, dass wenn diese Nachbesserung wieder fehlschlägt, er dir den Kaufpreis zurückerstattet und die Couch auf seine Kosten wieder entfernt.
Selbstverständlich solltest Du das schriftlich machen.
Seit ihr Euch sicher? Hat das der Verkäufer irgendwo schriftlich fixiert?
Falls ja - und nur dann - könnt ihr einen weiteren Nachbesserungsversuch tatsächlich ablehnen und die Rückabwicklung des Kaufvertrags gegen Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Es steht nirgends geschrieben im Kaufvertrag.es wurde uns lediglich mehrmals gesagt das die Garantie vom Kaufpreis gilt,sprich auf deitsch:die Rechnung hat Garantie
Genau das meinte ich in meinem Antwortpost im zweiten Absatz.
Die Rechtsprechung geht da nämlich auseinander. Oder verständlicher: Sofern der mangelbehaftete Gegenstand nach erfolgloser Mängelbeseitung komplett ausgetauscht wird, kann sich der Verkäufer ggf. auf den Standpunkt stellen, dass damit ein neuer (frischer) Garantie- und Gewährleistungzeitraum zu laufen beginnt.
Direkte Folge wäre, dass der Verkäufer wiederum das Recht zur Nachbesserung am ausgetauschten Gegenstand erhält, bevor der Kaüfer erfolgreich eine Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung besanspruchen kann.
Von daher: Vom Verkäufer schriftlich eine Bestätigung verlangen, aus der hervorgeht, wie er die momentanen Fristen sieht.
Antwortet er sinngemäß, dass für ihn die "Ursprungsgarantie" vom Kaufzeitpunkt an gilt, kannst Du im Nachgang - und eben auf diese klare Verkäufer-Aussage gestützt - Kaufpreiserstattung verlangen, da alle Mängelbeseitungsversuche und letztlich auch der Austausch fehlgeschlagen ist.
Ggf. ist es aber cleverer mit dem Verkäufer die erneute Mängelbeseitigung (Aufpolsterung an der neuen Couch) und eine Minderung des Kaufpreises (schließlich habt ihr viel Ärger gehabt) zu verlangen.
Die Gewährleistung und Garantie wird nicht verlängert,wir haben auf die neue Couch die alte Garantie. Sprich bis Mai 2017 nur noch.wie verhält sich das ganze jetzt?