Kaufpreis als Erbe nachträglich anfechten?
Die Großmutter hat vor ca. 30 Jahre ein Testament verfasst in dem ihre leibliche Tochter und die beiden Kinder ihrer bereits verstorbenen Tochter zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.
2015 hat sie ihr Haus an einen der in dem Testament berücksichtigten Enkel verkauft. Der Kaufpreis wurde so veranschlagt, dass die Restschuld abgelöst werden konnte und der Enkel sich das leisten konnte. Das Haus wurde unter Wert verkauf aber nicht verammscht. Selbstverständlich lieft dies alles rechtmäßig über einen Notar usw.
Hier stand im Vordergrund für die Großmutter, dass das Haus in der Familie bleibt. Alle wurden gefragt, nur der Enkel wollte das Haus haben. Sie ist erstmal in dem Haus wohnen geblieben und hat von da an "Miete" an ihren Enkel gezahlt..
Die beiden anderen Erben wurde zu dem Zeitpunkt das anteilige Erbe ausgezahlt.
Im Oktober letzten Jahres ist die Großmutter verstorben. Nun ist die leibliche Tochter mit ihrem Erbe "unzufrieden". Gibt es für die leibliche Tochter irgendeine Handhabe jetzt noch gegen den Kaufvertrag vorzugehen?
1 Antwort
Nein, der Kaufpreis und der Vertrag sind nicht anzufechten.
Das was möglich ist, ist der Pflichtteilergänzungsanspruch.
Ich mache mal ein kleines Beispiel mit erdachten zahlen als Hinweis.
- Die Oma hat kein weiteres Vermögen zu vererben.
- Der Wert des Hauses war 2015 300.000,- Euro
- die Belastungen 150.000,- Euro
- Verkauf für 150.000,- an den Enkel gegenübernahme der Schulden.
- Schenkung 150.000,- ohne Auswirkung weil Freibetrag höher.
300.000,- minus 150.000,- = Pflichtteilergänzugnsanspruch 150.000,-.
Dieser schmilzt pro Jahr um 1/10 ab.
Die Oma ist 2020 verstorben. also 5/10 sind abgeschmolzen.
Erbe Oma 0,- Euro + Pflichtteilergänzungsanspruch = 75.000,- Euro = Erbe zu verteilen 75.000,-.
Gesetzliche Erbansprüche Tochter 1/2, Enkel je 1/4.
Somit Tochter 37.500,- Enkel je 18.750,- Euro.
Pflichtteil 1/2 des gesetzlichen Erbes also für die Tochter 37.500,- / 2 = 18.750,- Euro.
Diese 18.750,- Euro hat der Enkel mit dem Haus an die Tante zu zahlen. ggf. an seinen Bruder, oder Schwester 9.375,- Euro, wenn es gefordert wird.