Eigentumsnachweis ETF (Aktien)?

2 Antworten

Du hast ein Vertragsverhältnis mit Deiner Bank über die Verwahrung Deiner Anteile und ein Vertragsverhältnis mit der ETF Gesellschaft.

Solange Du also Deine Belege mit Deiner Bank verwahrst kannst Du den Beweis Deines Eigentums erbringen.

Die ETF Gesellschaft verwahrt die gekauften Wertpapiere oder Zertifikate usw bei einer Depotbank. Dort sind sie als Sondervermögen gekennzeichnet und gehören den Anteilsinhabern des ETF. Also nicht der ETF Gesellschaft und auch nicht der Bank bei der sie verwahrt werden.

Du hast aber kein direktes Vertragsverhältnis mit dieser Depotbank und daher weder ein Auskunfts- noch ein Herausgaberecht.


Karl22 
Beitragsersteller
 30.03.2020, 05:22

Danke dir und Tritur :-)

Den einzigen Nachweis für deinen Besitz von Fondsanteilen (auch ETFs gehören dazu) kann nur deine Depotbank führen. Dazu erhältst du auch regelmäßige Depotauszüge.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft, welche den Fonds aufgelegt hat, weiß meist nicht, wer alles wieviele Fondsanteile besitzt. Die Verwahrstelle, also die Bank, welche das Depot des Fonds führt, weiß das auch nicht.


Karl22 
Beitragsersteller
 29.03.2020, 17:24

Ist dann bei den AGs niemand als Eigentümer im Register eingetragen? Hab mal gelesen, z. B. Blackrock geht statt den ETF shareholdern zu den Hauotversammlungen - also sind sie noch Eigentümer, trotz Verkauf - also bin ich juristisch überhaupt Eigentümer, wenn ich ETF Anteile halte?

Und falls es ein Problem mit der Depotbank gibt (z. B. ein Software-Problem), wie kommt man dann an die Anteile noch ran, wenn ich nicht bei den Firmen als Eigentümer geführt bin?

Karl22 
Beitragsersteller
 29.03.2020, 17:40
@Karl22

Hier schreibt jemand: https://www.google.com/amp/s/de.extraetf.com/amp/news/etf-news/sicherheit-etfs-aktien-bank

"Bei Aktien und Fonds (und damit auch ETFs) ist es generell so, dass die Bank diese nur verwaltet. Der Anleger ist stets Eigentümer der verwahrten Papiere. Bei Vermögen auf dem Tages- oder Festgeldkonto sieht es bei einer Bankenpleite schon anders aus."

Also man ist Eigentümer, die Kapitalverwalrungsgesellschaft kann in Vertretung das Stimmrecht wahrnehmen und man hat als Eigentumsnachweis den Depotauszug - ist es so richtig?

Tritur  31.03.2020, 02:06
@Karl22

Der Inhaber von Fondsanteilen ist nur bruchteilig Berechtigter am Sondervermögen (Fondsvermögen), nie aber Eigentümer der Aktien im Fonds. Deshalb hat er auch kein Stimmrecht in der Hauptversammlung. Dieses wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft für das Fondsvermögen ausgeübt.