Kann Software-Entwicklung im Ausland (Homeoffice) zu beschränkter Steuerpflicht in Deutschland führen, wenn ausländische Tätigkeit im Inland verwertet wird?
Ich suche nach einer Möglichkeit unkompliziert als in einer deutschen Firma angestellt, meinen Wohnort nach Rumänien zu verlagern und weiter angestellt zu bleiben. Da normalerweise wohl die Lohnsteuer im Tätigkeitsstaat gezahlt werden muss und dies für meinem Arbeitgeber zu aufwendig/kostenintensiv ist, suche ich nach einer Alternative.
Dachte an diese Lösung: Es besteht beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, wenn "ausländische Tätigkeit im Inland VERWERTET wird". Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien verhindert ja Forderungen vom Tätigkeitsstaat, wenn ich in Deutschland Lohnsteuer zahle.
Meine Tätigkeit (Entwicklung von Steuergeräten Hardware/Software, Testing, Kommunikation mit Kunde und Lieferanten in Deutschland) wird zu 100% in Deutschland bzw. Österreich "verwertet". Fallen diese Tätigkeiten darunter?
Wer prüft die Verwertung? Das Finanzamt?
2 Antworten
Ich denke das Hauptproblem wird die Sozialversicherung sein.
Ich würde mit dem Arbeitgeber einfach vereinbaren, dass das Homeoffice eine Niederlassung seines Unternehmens wird. Dann können für Dein Gehalt alle Abgaben in Rumänien abgeführt werden.
Du lebst im Ausland, Du arbeitest im Ausland, Du beziehst Deinen Lohn im Ausland.
Eindeutiger geht nicht - Rumänien ist zuständig.