Kann Rechnungssteller auf Mahnkosten bestehen?
Ich habe vergessen, eine Rechnung zu bezahlen und dann kam diese Woche eine Mahnung inclusive Mahngebühren. Ich habe dann daraufhin lediglich den Rechnungsbetrag überwiesen. Bin mir jetzt aber wegen den Mahngebühren unsicher. Könnte der Rechnungssteller auf die Mahnung bestehen und mir nochmals eine Zahlungsaufforderung der Mahnung schicken?
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Theoretisch hat er die Möglichkeit, die Mahngebühren einzufordern und auf die Bezahlunng Dieser zu bestehen. Jedoch wird in der Realität niemand auf die Idee kommen, den Mahnkosten hinterher zu laufen. Wenn der Rechnungssteller seinen Rechnungsbetrag erhalten hat, so ist er meist zufrieden und lässt die Sache ruhen.