Theoretisch hat er die Möglichkeit, die Mahngebühren einzufordern und auf die Bezahlunng Dieser zu bestehen. Jedoch wird in der Realität niemand auf die Idee kommen, den Mahnkosten hinterher zu laufen. Wenn der Rechnungssteller seinen Rechnungsbetrag erhalten hat, so ist er meist zufrieden und lässt die Sache ruhen.
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.