Muss ich Inkassogebühren bezahlen?
Ich habe im März 2020 eine Küche bei Ikea bestellt. Bei der Bestellung wurde eine Zahlung per Karte bei Lieferung vereinbart. Die Lieferung erfolgte knapp 3 Wochen darauf, wobei die Spedition hier unmöglich agierte, mir weder Lieferschein noch Rechnung aushändigte und vor allem keine Zahlung annahm. Ich dachte dann: Gut zahle ich eben per Überweisung.
Einen Tag später erhielt ich per E-Mail eine Rechnung. Dort war jedoch keine Bankverbindung angegeben, sodass ich nicht überweisen konnte. Nachdem ich zwei Wochen gewartet habe, kontaktierte ich IKEA per E-Mail unter Angabe der Rechnungs- und Bestellnummer und fragte nach wie ich denn die Zahlung begeleichen könne. Die Telefonhotline wollte ich parallel auch kontaktieren: Ging nicht, weil zu dem Zeitpunkt die Hotline abgeschaltet war. Ins Einrichtungshaus konnte ich aufgrund des Lockdowns ebenso nicht.
Ich erhielt nie eine Antwort auf meine E-Mail und dachte mir, es wird dann schon eine Zahlungsaufforderung/Mahnung kommen.
Jetzt erhielt ich 14 Monate später ein Schreiben eines Inkassobüros, das mich zur Ausgleichung der Zahlung auffordert, inklusive Mahnkosten, Zinsen und dem Honorar für das Inkassobüro. Hinten angeheftet ist eine Zahlungsaufforderung inkl. Angabe einer Kontoverbindung vom 19.03.2020, diese habe ich aber nie erhalten. Ich hätte die Rechnung ja längst beglichen, habe ja extra nachgefragt, weil keine Kontoverbindung angegeben ist.
Wie stehen meine Chancen? Muss ich Zinsen, Mahnkosten und Honorar begleichen?
4 Antworten
Wie stehen meine Chancen? Muss ich Zinsen, Mahnkosten und Honorar begleichen?
Rechnungsbegleichungen sind keine Bringschulden. Es obliegt dem rechnungsstellenden Unternehmen eine ordnungsgemäße Rechnung beizubringen nicht dem Schuldner dem Unternehmer hinterherzulaufen doch bitte bitte sein Geld anzunehmen.
Dazu gehört lt. § 14 UStG zwar keine Angabe einer Bankverbindung, jedoch empfiehlt sich dies, wenn man als Unternehmen sein Geld unbar erhalten will.
Grundsätzlich verneine ich die Erstattungspflicht von Inkassokosten (es gibt Ausnahmen) aus folgenden Gründen.
- Schadensminderungspflicht des Gläubigers --> Der Gläubiger ist stets verpflichtet den für den Schuldner günstigsten und zielführensten Weg der Forderungsbetreibung zu wählen. Das ist ein Inkassobüro grundsätzlich nicht.
- Masseninkasso und RVG-Gebührensätze --> Große Unternehmen lagern ihr Mahnwesen oft aus u.A. an Inkassobüros. Dies erfolgt regelmäßig zu einem Festpreis bzw. auf Erfolgsbasis. In dem Fall entsteht dem Unternehmen jedoch kein konkret bezifferbarer Verzugsschaden, den es von dir erstattet verlangen könnte
- Vergleich IB vs RA --> Zwar gelten für Inkassobüros die gleichen Gebührenordnungen wie für Rechtsanwälte. Regelmäßig, besonders bei großen Firmen, erbringen die Inkassobüros jedoch nicht die gleiche individuelle Rechtsdienstleistung, womit auch nicht erklärbar wäre, warum ein IB genau so viele Gebühren verlangt.
Mein Tipp:
Zahl die Hauptforderung an die bekannte Bankverbindung und deklariere auch dass diese nur damit verrechnet werden darf. Solltest du alternativ eine Bankverbindung von IKEA haben überweise direkt dahin.
Widerspreche gegenüber dem Inkassobüro den Gebühren.
Ob die Zinsen und evtl. Mahngebühren von IKEA erstattungspflichtig sind, hängt davon ab, ob
- Verzug eingetreten ist. Um in Verzug zu geraten bedarf es im B2C Geschäft einer Mahnung, deren Zugang der Versender beweisen muss. Alternativ kann Verzug auch eintreten, wenn die Leistung dem Kalender nach exakt bestimmt war (z.B.: zahlbar bis 21.05.2021) und dieser Tag überschritten wurde, oder 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, wenn der Hinweis auf den dann folgenden automatischen Verzug auf der Rechnung deutlich angebracht ist (Vgl. § 286 BGB).
- es eine postalische Mahnung gab. Ersattungsfähig sind Kosten für Briefpapier, Tinte/Toner, Umschlag und Porto. Dies summiert sich i.d.R. auf etwa 1,- €. 2,50 € pro Brief (0,- € pro Email) sind als Mahngebühren maximal statthaft.
Die Telefonhotline wollte ich parallel auch kontaktieren: Ging nicht, weil zu dem Zeitpunkt die Hotline abgeschaltet war.
Wow .... und das blieb auch die ganzen zurückliegenden Monate so?
Und Du konntest auch keine Anschrift finden unter der Du IKEA hättest anschreiben können?
Was erwartest Du - Du hattest eine Rechnung und dass dort keine Zahlungsinformationen aufgezeigt wurden wage ich doch sehr zu bezweifeln.
Ansonsten ..... "ein Griff" ......
Ikea ++ Kontakt, Telefonnummer, Kundenservice ..
https://www.telefonauskunft.net › bauen-einrichten › ikea
Bankverbindung — Bankverbindung.
Commerzbank Frankfurt IBAN DE56 500 400 000 583 352 000.
BIC COBADEFFXXX.
Wie stehen meine Chancen? Muss ich Zinsen, Mahnkosten und Honorar begleichen?
Schlicht und ergreifend ..... Du wirst bezahlen müssen. ( Deine Hoffnung, dass IKEA diese Forderung vergessen / übersehen würde, blieb unerfüllt ).
Ich möchte auch die ursprüngliche Rechnung bezahlen
Das hättest du dann ja auch machen können, als du die Ware bestellt und geliefert bekommen hast.
Jetzt musst du alles bezahlen.
Einmal anrufen ohne Erfolg und eine Email ohne Antwort zu schicken ist nicht ausreichend um deine "Bemühungen" für eine Rückzahlung zu rechtfertigen.
Es ist nicht so, das man für Zahlung unbedingt eine IBAN braucht. Man kann auch einen Scheck mit der gelben Post schicken, wenn man die IBAN nicht kennt oder nicht ermitteln kann. Bei größeren Konzernen kann das schon zum Problem werden. Allerdings kennen die meisten Banken die IBANs großer Firmen.
Eine Rechnung hast Du ja erhalten. Stand auf der Rechnung denn eine Fälligkeit, wann Du zahlen sollst?
Falls dort keine Fälligkeit genannt ist, würde ich nur den Rechnungsbetrag überweisen, mit Hinweis auf fehlende Fälligkeit.
Ich habe im März 2020 eine Küche bei Ikea bestellt. Bei der Bestellung wurde eine Zahlung per Karte bei Lieferung vereinbart.
Ich denke damit ist alles gesagt :)
Deine Chancen steht ziemlich schlecht. Geldschulden sind Bringschulden. Um die IBAN hättest du dich ggf. aktiv bemühen müssen. Den Zugang der E-Mail wirst du nicht beweisen können, ein einzelner Anrufversuch dürfte überhaupt nicht zählen.
Zu diskutieren wäre noch über die Höhe der Inkassovergütung. Da könnte man versuchen, den Gebührensatz auf 0,3 zu drücken. Neben der aktuellen BGH-Rechtsprechung könnte man mit der E-Mail und einem möglichen Annahmeverzug argumentieren. Das macht aber nur Sinn, wenn man entweder bereits ist, einiges an Zeit und Nerven in die Sache zu investieren und sich schriftlich gut ausdrücken kann, oder man die Sache einem Rechtsanwalt übergibt. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Ich möchte auch die ursprüngliche Rechnung bezahlen. Nur eben das Übrige nicht.