Kann man Pendlerpauschale zweimal pro Tag geltend machen wenn man zwei Jobs hat?
Hallo. Ich bräuchte mal eure Meinung zum Problem meiner Nachbarin. Sie hat zwei Jobs. Morgens arbeitet sie als Verkäuferin, und abends geht sie auch noch als Putzfrau. Also hat sie eigentlich zweimal pro Tag Fahrtkosten. Sie meint, dass man leider die Pendlerpauschale nur einmal an einem Tag geltend machen könnte. Ist das so? Ich meine eigentlich, dass es Sonderregelungen gäbe, wenn man zwei verschiedene Jobs an einem Tag ausübt.
2 Antworten
Sie kann beide Entfernungspauschalen abziehen. aber nur, wenn beide Jobs auch über Lohnsteuerkarte laufen. Also wenn einer von beiden beim Arbeitgeber pauschal besteuert wirde, dann gibt es dafür keinen Werbungskostenabzug.
Pro Tag darf die Pauschale nur einmal geltend gemacht werden wenn mehrmals täglich zum selben Arbeitgeber fährt. In dem geschilderten Fall ist das aber ja offensichtlich nicht so. wfwbinders Antwort, wonach man die Entfernungspauschale mehrmals ansetzen kann, wenn man beide Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte laufen, ist demnach korrekt. Deine Nachbarin wird sich freuen.