Ich denke nicht, dass das im Leistungsumfang jeder Rechtsschutzversicherung enthalten ist. Wenn dir das besonders wichtig ist, dannsolltest du gezielt nach Versicherungen Ausschau halten, bei denen eine vorsorgliche Rechtsberatung wie die angesprochene mit abgedeckt ist.

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Die medizinische Notwendigkeit muss schon nachgewisen werden. Und das muss mit einem Attest eines Arztes erfolgen. Darüber hinaus kannst du dich nicht für irgendeine Rückenschule im Fitnesstudio anmelden. Das muss schon von einem Arzt oder Heilpraktiker durchgeführt werden, ein Sportlehrer reicht da nicht aus.

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Pro Tag darf die Pauschale nur einmal geltend gemacht werden wenn mehrmals täglich zum selben Arbeitgeber fährt. In dem geschilderten Fall ist das aber ja offensichtlich nicht so. wfwbinders Antwort, wonach man die Entfernungspauschale mehrmals ansetzen kann, wenn man beide Tätigkeiten auf Lohnsteuerkarte laufen, ist demnach korrekt. Deine Nachbarin wird sich freuen.

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So einfach geht da leider nicht. Es gibt da sehr wohl Fristen. Der erste Zahnersatz wird frühestens nach acht Monaten gezahlt. Es ist also Geduld gefragt...

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