Du schreibst nicht, um welchen Online-Shop es geht und wie der genaue Wortlaut ist. Aber weil der Shopbetreiber am Ende natürlich von der Schnelligkeit des Paketzustellers abhängig ist, kann man ihn ganz sicher nicht auf sein Versprechen auf seiner Homepage festnageln. Einzige Möglichkeit ist die der Rücksendung, die qtbasket auch schon angesprochen hat.

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Mein Vorschlag: wende Dich mit Deinen Fragen am besten an Deinen Sachbearbeiter beim Amt. Der kann Dir entweder selber eine Antwort auf Deine Fragen geben, oder Dir zumindest einen anderen geeigneten Ansprechnpartner nennen. Das solltest Du auf jeden Fall tun, bevor zu letztendlich umziehst, damit Du nachher keine Probleme bekommst.

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Das Sozialamt wird vermutlich versuchen, die Bestattungskosten bei den Angehörigen einzutreiben. Die wissen ja auch nicht unbedingt, in welchem Verhältnis der Vater zu der Tochter stand. Nur wenn die Angehörigen nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, für die Beerdigung aufzukommen, springt das SOzialamt dann ein. Es kann aber auch sein, dass selbst das Sozialamt die Übernahme der Kosten durch die Tochter für unzumutbar hält - so wie Du den Vater es beschrieben hast, halte ich das zumindest nicht für vollkommen ausgeschlossen.

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Ich fürchte, dass Deine neue Rechtsschutzversicherung in diesem Fall Recht hat. Wenn die Ursprünge des Konflikts mit Deinem ehemaligen Arbeitgeber aus einer Zeit resultieren, bevor der Vertrag abgeschlossen wurde, dann fällt dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der neuen Versicherung.

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Das hängt natürlich von den Teilnahmebedingungen ab. Aber ich denke schon, dass das prinzipiell möglich sein sollte, sein Konzept im Rahmen verschiedener Wettbewerbe zu präsentieren. Der Arbeitsaufwand würde natürlich immer weniger, weil bei den meisten Wettbewerben ähnlich Unterlagen wie ein Businessplan usw. eingereicht werden müssen. Da kann man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

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Das ist abhängig von der Bank. Es gibt aber überall einen maximalen Verfügungsrahmen, über den man täglih verfügen kann. 2500 Euro am Automaten abzuheben scheint mir eher nihct möglich zu sein. Du wirst also wahrscheinlich nicht drum herum kommen, doch zum Schalter zu gehen und das Geld dort abzuheben. p.s. Man kann den Verfügungsrahmen manchmal auch erhöhen, wenn man einen höheren Bargeldbedarf hat als einem die Bank in den normalen Konditionen bietet.

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Der Haken bei solchen Angeboten ist häufig, dass für die Beteiligung am Fonds ein hoher Ausgabeaufschlag erhoben wird. Wenn das der Fall ist, dann sind die Vorteileaus den Hohen Zinsen beim Tagesgeld schnell neutralisiert. Man sollte also vorher die Kosten schon durchrechnen, oder sich einen fachkundigen Berater hinzu holen.

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Interhyp ist im Bereich der Baufinanzierung sicherlich eine bekannte Adresse. Aber sie bieten keine eigenen Angebote an, sondern vergleichen aktuelle Finanzierungsangebote verschriedener Banken und vermitteln Kunden ein (hoffentlich) passendes Angebot. Man bekommt dort einen festen Ansprechpartner. Ob man gut oder schlecht beraten wird, hängt demnach essentiuell von der Qualität des BEraters ab - da kann man dann, wie hypothekenteam richtig sagt - Glück oder auch Pech haben.

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Ich würde dazu raten, zusätzlich privat fürs ALter vorzusorgen.Freiberufler, die eine Riester-Rente abschließen können, sollten Riester vorziehen. Das sind die Freiberufler in künstlerischen und publizistischen Berufen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind. Über die Voraussetzungen kannst Du hier etwas nachlesen: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/aktuelles/meldungen/2008_07_14_66717551_Riester_Rente.php

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Du kannst bei diesen Konten auch nicht über die gesamte Anlagesumme frei verfügen, wenn du plötzlich merkst, dass du Kapitalbedarf hast. So flexibel wie ein Tagesgeldkonto ist es damit nicht, das solltest Du wissen. Es ist sicherlich etwas bequemer nur ein Konto zu haben und alles aus einer Hand zu bekommen, als zwei Konten führen zu müssen. Wenn Dir die Rendite aber wichtiger ist, dann macht es wahrscheinlich mehr Sinn, zwei Konten anzulegen und jeweils die Top-Banken für Tagesgeld und Festgeld zu wählen.

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Wie mig112 schon sagt, ist die Axa da der Spezialist am Markt. Da gibt´s z.B. deren Töchter "Deutsche Ärzteversicherung AG" und die "Deutsche Ärzte Finanz", die sich auf Vermögensaufbau und Versicherungen von Medizinern konzentrieren. Aber andere Angebote zu prüfen kann nie nachteilig sein!

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Ich bin der Meinung das Versicherungsnehmer ein Anrecht darauf haben, von Ihrer Versicherung einen günstigeren Tarif zu verlangen. Der Vorteil von einem Wechsel innerhalb der Kasse ist, dass der Versicherte seine Altersrückstellung in voller Höhe behält. Aber natürlich wird man sich darauf einstellen müssen, dass man für einen geringeren Beitrag auch weniger Leistungen im Gegenzug erhält - aber davon bist du sicherlich auch ausgegangen

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Ja, es ist so, dass bei einem Verdienst oberhalb der Einkommensgrenze von 8004 Euro die Zulagen für Kinder beim Riestern verloren gehen. Und als kleine Anmerkung zu den bisherigen Antworten sei auch noch gesagt, dass das ebenso zutrifft auf andere Vergünstigungen, die ans Kindergeld geknüpft sind. Dazu zählen Steuererentlastungen zum Beispiel beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer und der Ausbildungsfreibetrag

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Die Frage lässt sich mit einem eindeutigen "kommt drauf an" beantworten. Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist, dass es dir zusteht, dann natürlich schon. Wenn es sich um eine freiwillige Leistuung des Arbeitgebers handelt, er also nicht vertraglich dazu verpflichtet wäre, dann kann er die Frage handhaben wie er das möchte. Also entweder Weihnachtsgeld zahlen, oder eben nicht....

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Da haben offensichtlich sowohl der Vogel als auch deine Schwester Pech gehabt. Denn falls sie nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, dann ist ein Schden, der durch Federwild verursacht wurde, nicht mit eingeschlossen im Versicherungsschutz. Nur wenn ein Wildschwein, ein Reh etc. (also Haarwild) den Unfall verursacht, zahlt die Teilkasko. Ein Einsprucgh wird kaum sinnvoll sein, denn die Versicherungsbedingungen sind wahrscheinlich eindeutig

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Du hast schon recht: als Deutscher kriegt man die volle Rente ausgezahlt, egal wo man seinen Alterswohnsitz hinverlegt. Aber als Ausländer kann man in der Hinsicht schon benachteiligt werden, nämlich wenn man in ein Land zieht, was nicht in der EU liegt, oder mit dem die Bundesrepublik kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Land hat. Die Türkei ist zwar kein EU-Mitglied, aber es gibt ein Sozialversicherungsabkommen. Deshalb sehe ich nciht, weshalb es Probleme geben sollte.

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Da muss ich Meandor widersprechen. Wenn es nur darum geht, die Leitungen daraufhin zu prüfen, ob sie dicht sind, ohne dass tatsächlich saniert wird, dann kann man die Kosten nicht absetzen. Denn "Aufwendungen, bei denen eine Gutachtertätigkeit im Vordergrund steht, sind generell nicht begünstigt".http://www.capital.de/steuern-recht/kolumne/:28--September-2010--Steuerrabatte-fuer-Reparaturen-rund-ums-Haus/100033246.html

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Ich bin im Prinzip der gleichen Meinung wie mig112. Aber wenn du meinst, dass du unbedingt eine entsprechende Versicherung benötigst, dann schau dir mal den Haus- und Wohnungsschutzbrief der Allianz an. Der bietet auf den ersten Blick genau das, wonach du suchst. Aber lies dir vielleicht doch noch mal den Artiel durch. Darin steht, dass man getrost auf den Schutzbrief verzichten kann http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/schnelltest/Haus-und-Wohnungsschutzbrief-der-Allianz-Nicht-sinnvoll-1177892-2177892/

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Du kannst natürlich mehr einzahlen als die gefordeten 4%. In puncto Zuschüsse bringt dir das aber keinerlei Vorteile.Denn mehr als jemand, der die 4 % einzahlt wirst du vom Staat keinesfalls bekommen. Allerdings erhöht sich die Rente, die du später einmal aus dem Vertrag erhältst, wenn du dich dazu entschließt, höhere Beträge einzuzahlen.

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Ich weiß von Bekannten, deren Tochter in Holland studiert hat, dass es in der Hinsicht nie Probleme gab. Solange der Nachwuchs innerhalb der EU bleibt dürfte es ohnehin keine Probleme geben. Schwieriger könnte es wedren, wenn der Sohn in einem Nicht-EU-Land studirt. Dann muss es den Wohnsitz bei den Eltern in Deutschland behalten und zumindest in der vorlesungsfreien Zeit dort wohnen.Wenn das gewährleistet ist, müsste es eigentlich auch in dem Fall Geld geben.

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