Kann man den Adelstitel der Großemutter erben?
Ich habe einen Bekannten der behauptet vom Adel abzustammen angeblich war seine Großmutter mütterlicherseits eine Gräfin.... jetzt ist die Frage darf er sich "Grafen von sowieso" nennen? Auch wenn sein Vater bürgerlich ist?
3 Antworten
Nein! Selbst, wenn du den Namen deiner Großmutter annimmst, wirst du dadurch nicht adelig!
Der Adel wird ausschließlich im ehelichen, leiblichen Mannesstamm weitergegeben, sowie an bürgerliche Ehefrauen adeliger Männer für die Dauer der Heirat und Witwenschaft.
Die adelige Dame verliert hingegen bei der Heirat mit einem nichtadeligen Mann (was ich bei deiner Großmutter annehme) den Adel. Strenggenommen hat bzw. hatte deine Großmutter also keinen Adelstitel (mehr), und du kannst nicht mehr wirklich von einer "adeligen Großmutter", allenfalls von einem adeligen Urgroßvater mütterlicherseits reden.
"Vererbungen" in weiblicher Linie werden durch den Deutschen Adelsrechtsausschuss, welcher das Adelsrecht in Deutschland überwacht, nur selten genehmigt, denn rechtlich gesehen handelt es sich um die Neuverleihung des Adels bzw. eines Titels.
Das Namensrecht der Kinder bezieht sich auf die Namen der Eltern, zumeist gibt es einen Familiennamen, entweder vom Vater, von der Mutter oder einen Doppelnamen.
Den Namen auf den Namen der Großmutter umzuändern ist fast unmöglich, man muss schon dazu einen trifftigen Grund haben, sonst werden die Standesämter nicht zustimmen.
Adelstitel wurden 1918 abgeschafft und können in Deutschland nur noch Namensbestandteil sein, in Österreich ist selbst das nicht erlaubt. Es gibt dort nur einen Herrn Habsburg zum Beispiel..
Aber manchmal kann man sich adoptieren lassen und so einen "Adelstitel" erlangen.
Dafür müsste er mMn eine Namensänderung beantragen, da in D "Titel" nur noch Namensbestandteile sind, der Adel als Stand wurde vor über 100 Jahren abgeschafft.
Ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hätte, kann ich nicht sagen.