Kann man beim Absetzen eines Auslandssemesters die Übernachtungspauschalen nutzen?
Hallo,
beim Absetzen eines Auslandssemester kann man nach meinen Recherchen für die ersten 90 Tage die Paúschalen für Verpflegungsmehraufwand nutzen.
Wie sieht es mit den Übernachtungen aus? Ich habe dazu unterschiedliche Aussagen gehört. Kann ich die Pauschalen ansetzen? Oder müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden?
Wie sieht es aus, wenn keine Quittung für die WG-Miete ausgegeben wurde?
Danke und beste Grüße Wustock
1 Antwort
sieh mal hier rein:
Wie sieht es aus, wenn keine Quittung für die WG-Miete ausgegeben wurde?
logisch, du hast die Nächte schließlich nicht unter Palmen verbracht. Irgendwie musst du deine Ausgaben schon glaubhaft machen. Dabei ist gegenüber dem FA natürlich die Quittung überzeugend. Kannst du diesen Beleg evtl. auch noch nachträglich vom Vermieter erbitten ?
Wenn gar nichts in diese Richtung zu bewerkstelligen ist........ versuchst du es trotzdem mit der Aufstellung deiner anteiligen WG-Mietkosten. Evtl. hat ein WG- Mitglied eine Kopie von seinem Original für dich damit so (zumindest über die Miethöhe) deine eigenen Ausgaben glaubhaft gemacht werden können.
Als Anlage fügst du dem Bearbeiter eine entschuldigende Erklärung dazu bei. Alsdann kannst du nur hoffen, dass ein gütiger Beamter Kulanz walten lässt. Zumindest bist du wenn es nicht klappt, für künftige Einkommensteuererklärungen um eine Erfahrung reicher - nichts geht ohne Belege ! ;-))
Viel Glück !