Kann man als Minijobber andere Bezahlung als Geld annehmen?

5 Antworten

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Auch "andere Sachen" als Geld können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.

Einen Gutschein kannst Du nur bis max. 44,00/Monat erhalten. 44,01 wären bereits voll steuerpflichtig.

Meines Erachtens ist das nicht möglich. Was Du "geschenkt" bekommst ist ein anderes Kapitel....aber das wird kein Vorgesetzter machen, denn den Gutschein wird er ja ebenso bezahlen müssen und steuerrechtlich ausweisen müssen.

Wie wäre es mit betrieblicher Altersvorsorge?


Durchstarter 
Beitragsersteller
 09.05.2013, 13:33

bei einem Minijob???

Natürlich kannst du mit deinem Chef auch Sachleistungen vereinbaren. In bestimmten Fällen empfehle ich aber, dass ihr beide dies keinem weiter erzählt. Einige Beispiele für Sachleistungen: Bürolampe, Energiesparlampen, Druckerpatronen, Prepaidkarten; Fahrten mit dem privaten PKW werden als Dienstfahrten gebucht usw.

nein die Grenze liegt bei 44,- €