Kann man als Minijobber andere Bezahlung als Geld annehmen?
Wenn jemand über seinen Minijob 450€ bekommt, und dann aber mehr arbeiten soll, könnte ein Unternehmen dann auch andere Sachen als Geld zur Bezahlung hernehmen? Es geht nur um ein paar Stunden. Der Arbeitslohn wäre ca. 100 €. Und jetzt kam die Idee auf, dass man einfach einen 100€ Tankgutschein oder Einkaufsgutschein vergibt. Überschreitet das auch die 450€ Grenze oder ist das ok?
5 Antworten
Auch "andere Sachen" als Geld können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.
Einen Gutschein kannst Du nur bis max. 44,00/Monat erhalten. 44,01 wären bereits voll steuerpflichtig.
Meines Erachtens ist das nicht möglich. Was Du "geschenkt" bekommst ist ein anderes Kapitel....aber das wird kein Vorgesetzter machen, denn den Gutschein wird er ja ebenso bezahlen müssen und steuerrechtlich ausweisen müssen.
Wie wäre es mit betrieblicher Altersvorsorge?
Natürlich kannst du mit deinem Chef auch Sachleistungen vereinbaren. In bestimmten Fällen empfehle ich aber, dass ihr beide dies keinem weiter erzählt. Einige Beispiele für Sachleistungen: Bürolampe, Energiesparlampen, Druckerpatronen, Prepaidkarten; Fahrten mit dem privaten PKW werden als Dienstfahrten gebucht usw.
nein die Grenze liegt bei 44,- €