Kann ich Sollzinsen mit Habenzinsen verrechnen in der Steuererklärung?
Folgende Überlegung: Habe ein Haus, auf welches ich zurzeit eine Finanzierung bekommen könnte zu 10 Jahren mit ca. 3,5% Auf der anderen Seite zahlt die IKB direkt zurzeit 4,5% auf 10 Jahre. Daher würde ich mich gerne den einen Prozentpunkt als Abitragegewinn sichern.
Das Problem ist, dass der Freistellungsauftrag bereits voll ist und ich Abgeltungssteuer zahlen muss. Wenn ich jedoch auf 4,5% die 25% Abgeltungssteuer zahle bleiben nur 3,375% über. Kann ich irgendwie die Sollzinsen damit verrechnen bei der Steuer?
1 Antwort
Nein, wenn Du als Privatmann Deine Zinseinkünfte erklärst.
@harryboys: An Dir scheint die Einführung der Abgeltungsteuer fast spurlos vorübergegangen zu sein. Dabei wurden nämlich die Werbungskosten auf Zinseinkünfte durch einen Sparerpauschbetrag begrenzt und abgegolten. Für Deine negativen Werbungskosten aus dem IKB-Kredit ist da kein Platz mehr.
Es bleibt bei der Belastung der Zinseinkünfte von 4,5 % p.a. mit Abgeltungsteuer, Soli und evtl. KiSt, also max. rund 29 %. Du verlierst per Saldo ca. 0,2 % p.a.
Und wenn Du nochmal richtig nachfragst, dann will die IKB sicherlich eine Grundschuld (Kosten!)eintragen lassen und eine mind. 1 %ie Tilgung. Diese Tilgung kannst Du sicherlich nicht aus der endfälligen Spareinlage finanzieren.
Das Sternchen und dies bestärkt mich in meiner Antwort "Habe ein Haus, auf welches ich zurzeit eine Finanzierung bekommen könnte zu 10 Jahren mit ca. 3,5%.", wobei das Haus lediglich als Sicherheit dient.
Ja, das sehe ich dank dir ja inzwischen auch so. Beim ersten Lesen hatte ich unzulässigerweise interpretiert, dass das Darlehen für das Haus eingesetzt werden sollte.
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Jetzt nach dem Aufwachen merke ich, dass das Blödsinn ist. Warum sollte er ein Darlehen aufnehmen und für das Haus verwenden und andererseits die Summe anlegen? Ergibt ja keinen Sinn.
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Also das Sternchen hat er dir zu Recht angeklebt.
Vielen Dank für deine Antwort. Das mögliche Darlehen ist von einer anderen Bank, bei der noch die Grundschuld eingetragen ist von dem damaligen Kredit. Tilgung wäre bei einem endfälligen Darlehen auch nicht nötig.
Schade das es nicht klappt.
Das Darlehn kann Du allerdings nicht bei der IKB aufnehmen oder?
"Für Deine negativen Werbungskosten aus dem IKB-Kredit ist da kein Platz mehr."
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Du unterstellst hier, dass er das Darlehen aufnimmt, um es für eine Geldanlage zu verwenden.
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Richtig wäre aber, bereits vorhandenes Geld anzulegen und das Darlehen aufzunehmen, um damit ein Mietshaus anzuschaffen.