Kann ich meine Garage zurück bekommen bei einer „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit“?
Beim Kauf meiner Wohnung mit Garage wurde ich von meinem Vorgänger darauf hingewiesen, dass ich meine Garage nicht nutzen kann da das Nutzungsrecht einem Nachbar abgegeben wurde. Dies ist tatsächlich in dem Grundbuch als „beschränkte persönliche Dienstbarkeit an Herrn…“ eingetragen und es besteht ein notarieller Vertrag. Jetzt ist dieser Nachbar verstorben. Kann ich meine Garage zurück verlangen? Haben die Witwe und die Kinder als Erben das Recht die Garage weiterhin zu nutzen und kann dieses Rechts an einem eventuellen neuen Besitzer übertragen werden Falls sie Ihre Wohnung verkaufen?
1 Antwort
Da die Nutzung als „beschränkte persönliche Dienstbarkeit an Herrn…“ ins Grundbuch eingetragen wurde, erlöscht sie auch mit den Tod des Nutzers, ebenso die Zahlungen in diesem Zusammenhang. Eine Vererbung wurde durch diese Formulierung explizit ausgeschlossen.