Kann ich mein Geld problemlos auf einem Tagesgeldkonto auf den Namen von meinem Bruder anlegen (Probleme Finanzamt )?
Möchte meine 100.000 € auf den Namen von meinem Bruder auf einem Tagesgeldkonto anlegen da meine hohen Zinsen für 4 Monate abgelaufen sind...jetzt habe ich überlegt ein Tagesgeldkonto auf den Namen von meinem Bruder zu eröffnen und dann das Geld von meinem Konto auf das Tagesgeldkonto von meinem Bruder zu überweisen... Gibt's da Probleme wenn der Freibetrag von 801 € nicht überschritten wird?
4 Antworten
Wenn Du Deinem Bruder vorübergehend ein "zinsloses Darlehen" zur Verfügung stellen möchtest, ist das Eure Sache. Wenn er dann Zinsen kassiert, für sich, ist das okay.
Was Du nicht darfst, ist: Dein Geld dort parken und für Dich Kapitalerträge einkassieren. Du hast sicher schon mal gelesen, dass im Antrag für eine Kapitalanlage steht, dass sie "auf eigene Rechnung beantragt" wird. Da ist die Grenze - ist doch klar ?!
Ein Problem hast Du nicht gesehen: Das ist letztendlich eine Treuhandkonstruktion. Ich bin mir sicher, daß die Bank keine Treuhandkonten zuläßt. Kontokündigung wäre die Folge wenn die Bank davon Wind bekommt.
Letztendlich bleib nur noch das, was man verdeckte Treuhand nennt: Nur den unmittelbar Beteiligten ist die treuhänderische Bindung der Einlage bekannt.
Heikel ist das nicht nur wegen des Finanzamts, sondern auch dann, wenn der Bruder Schulden haben sollte. Gläubiger könnten dann in Dein Geld vollstrecken.
Damit der Vorgang nicht wie eine Schenkung aussieht muß zwingend zuvor eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden und zwar schriftlich. Nur dann könnte man sie bei Nachfragen des Finanzamts vorlegen.
Ich weiß nicht, was Dich dazu motiviert, das Geld unter einem fremden Namen anzulegen.
Juristisch handelst Du Dir da ein Problem ein, denn das kann vom Finanzamt durchaus als Schenkung betrachtet werden - und dann wird Schenkungssteuer fällig.
Zudem benötigst Du dazu auch Deinen Bruder, um das Tagesgeldkonto zu eröffnen und eine Vollmacht, wenn Du über das Geld auch selbst verfügen willst.
Wenn Dein Bruder zu irgendeinem Zeitpunkt Dir die Vollmacht entzieht, dann bist Du zudem Dein Geld los.
Die Problematik zwecks der Kapitalertragssteuer ist dabei das geringste, denn wenn diese gezahlt wird, ist der Staat erst einmal zufriedengestellt.
Eine Überweisung auf ein anderes Konto in dieser Höhe kannst Du natürlich problemlos durchführen, jedoch solltest Du vielleicht die Überweisung splitten, um die Obergrenze für eine Sepa-Überweisung einzuhalten.
Euch Beiden muß ein Konstrukt einfallen, dass der Geldtransfer vom Finanzamt nicht als Schenkung an Deinen Bruder bewertet wird.
Was ist mit Konstrukt gemeint...das wir nachweisen das es sich nicht um eine Schenkung gehandelt hat sondern dass das Geld immer von meinem Referenzkonto aufs Tagesgeldkonto überwiesen wurde und mein Bruder nur als Tagesgeldkonto Inhaber geführt wurde?
Hier ist gemeint, daß Du dahingehend einen Vertrag mit Deinem Bruder abschließt, der zum einen sicherstellt, dass er dieses Geld nur für Dich anlegt und daß eine Rückzahlung bis zum Tag xx zu erfolgen hat. Wenn dann die erzielten Gewinne an Dich in Form einer Schenkung zurückfließen, dann kann er die Freibeträge bezüglich der Kapitalerträge ausnutzen.
Es gibt natürlich auch andere Gestaltungsmöglichkeiten.
Mein persönlicher Freibetrag ich noch nicht ausgeschöpft und der von meinem Bruder ist noch komplett vorhanden
Auf den Freibetrag deines Bruders kommt es ja überhaupt nicht an, da wir von deinem Geld reden und nicht von seinem.
Und dein Freibetrag spielt auch keine Rolle, weil du alle Erträge, die ihn überschreiten und die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben sollten (beispielsweise weil die Bank - von dir vorsätzlich getäuscht - davon ausgeht, es handele sich um das Geld deines Bruders, und es deshalb unterlässt, die fällige Abgeltungsteuer einzubehalten), sowieso in deiner Einkommensteuererklärung angibst.
OK ... 700€ Zinsen p.a. haben oder nicht haben, ist ein Punkt.
Wie lange gilt das Angebot mit den hohen Zinsen? Ein halbes Jahr?
Dafür jedoch den ganzen "Zinnober" mit Tagesgeld auf den Namen des Bruders. Risiken, dass darauf Schenkungssteuer anfällt. Irgendwann wirst Du das "jetzt Geld des Bruders" wieder zurück haben wollen. Wieder Schenkung? Auch die Risiken der anderen Antworten sind nicht von der Hand zu weisen.
Überlege Dir lieber mit einem unabhängigen Fachmann einen Weg wie DU das Kapital vor der Inflation in Sicherheit bringst.
Inflation 2,28% (Durchschnitt 1975 - 2015).
Aktuell machst Du so oder so Geld kaputt.
Die Erlaubnis von meinem Bruder habe ich... das Geld nur auf seinen Namen anlege damit ich weiterhin 1,1 % Zinsen erhalte anstatt 0,4%... das Geld würde von meinem Referenzkonto auf sein Tagesgeldkonto laufen...
Mein persönlicher Freibetrag ich noch nicht ausgeschöpft und der von meinem Bruder ist noch komplett vorhanden