Kann ich mein Gehalt bekommen, wenn ich nicht die Kontoinhaberin bin?
Im Vertrag steht, dass ich Bevollmächtigte des Kontoinhabers bin, der Kontoinhaber ist mein Mann. Aber ich habe eine EC-Karte bekommen, darauf steht nur mein Name.
Kann ich mein Gehalt oder Überweisungen so bekommen? Wenn ich mein eigenes Konto sperren lasse, und ich habe in der Zukunft nur dies Konto, wo ich Vollmacht habe, kann das später beim Finanzamt Problem sein?
2 Antworten
Das mit dem Finanzamt verstehe wer will.
Wenn Du Schulden hast können die Gläubiger unmittelbar beim Drittschuldner, also zum Beispiel dem Arbeitgeber, pfänden. Der Vorteil einer solchen Konstruktion erschließt sich daher insofern nicht.
Ärger wird Dein Mann aber möglicherweise mit seiner Bank bekommen. Banken stöbern gerne in den Konten ihrer Kunden und reagieren bei Besonderheiten.
Die Überweisung des Gehalts des Ehepartners ist da noch einigermaßen unverdächtig. Wenn in größerer Menge aber Zahlungen von Dritten eingehen wird zumindest unterstellt, dass da ein Privatgirokonto gewerblich genutzt wird, was ein beliebter Kündigungsgrund ist.
Die Überweisung des Gehalts des Ehepartners ist da noch einigermaßen unverdächtig.
Der Arbeitgeber darf das Gehalt nicht einfach so auf Wunsch des Arbeitnehmers umleiten. Das käme einer Abtretung bzw. einer Pfändung gleich, die gesondert schriftlich vereinbart werden muss. Arbeitgeber berechnen i. d. R. ca. 15 - 25 € für so einen Verwaltungsakt. Bei nicht wenigen Arbeitgebern sind Gehaltsabtretungen der Anfang vom Ende des ganzen Arbeitsverhältnisses.
Natürlich der Arbeitgeber das Gehalt auf jedes beliebige Konto überweisen. Schon mal was von Treuhand gehört?
Definitiv NEIN! Auf einem Girokonto dürfen nur Einzahlungen getätigt werden, die dem Kontoinhaber gehören.
Jedefrau und Jedermann unterschreibt das bei einer Kontoeröffnung. Der Arbeitgeber darf das Gehalt gar nicht auf ein anderes Konto umleiten. Auch andere an Dich gerichtete Zahlungen dürfen kein anderes Konto erreichen. Und ja, am Ende stehen ggf. nicht nur Probleme mit dem Finanzamt ins Haus, sondern noch ganz andere Eskalationsszenarien.
Man kann ein Girokonto lediglich kündigen, aber nicht sperren lassen. Auch eine eher passive Verwendung des Girokontos bei fortlaufenden Gebühren kommt in Frage. Ich gehe davon aus, dass Du Probleme mit der SCHUFA hast und daher ein eigene Kontoführung scheust, ist das so korrekt? Jetzt weisst Du, warum solche Tricks nicht erlaubt sind, das ist aber nur einer von mehreren Gründen.
Danke für deine Antwort! Nein, ich habe kein Problem mit der SCHUFA. Wir wollten nur die Kontoführungsgebühren vermeiden.
Als lediglich mit einer Vollmacht ausgestattete Person, darf sie zudem meines Wissens nach gar keine Überweisungen in ihrem Namen vom Konto des Ehemannes tätigen.