Also wir haben damals unsere Wohnung auch eine Woche früher an den Nachmiteter gegeben und eben die volle Miete für den Monat bezahlt. Wenn er erst die Woche später reindarf, muss ich die Miete und Nebenkosten für den Monat eh zahlen. Das sollen die beidem mal unter sich ausmachen, aber für drei Tage würde ich da jetzt keinen aufriss machen.
Du kannst Deine Forderung an jemand anderen übertragen. Bei Verwandten dürften dabei aufgrund der Freibeträge nichtmal Schenkungssteuern anfallen.
Du könntest natürlich auch die Forderung an ein Inkassobüro übergeben oder selbst den rechtlichen Weg einschlagen und das Ganze an Deinen Anwalt übergeben.
So weit ich das sehe, ist das ein klassischer Fall für Deine Haftpflicht. Du hast das Eigentum eines Anderen ohne Absicht beschädigt (in diesem Fall verloren). Ich errinnere mich an keine Sonderregelung, die eine Haftung hier ausschließen würde...
So viel ich weiß, ist das icht möglich. Es muss eine Immobilie gekauft werden, in der man letztlich selbst wohnt.
Ein Tagesgeldkonto ist ein reines Sparkonto und für den normalen Zahlungsverkehr nicht zugelassen. Aus diesem Grund muss auch immer ein entsprechendes Referenzkonto eröffnet werden, über das Beträge vom Tagesgeldkonto abgebucht oder eingezahlt werden...
Wieso hast du denn auch angegeben das du eine Fahrgemeinschaft hast? Deine Mitfahrer wollen es wohl deswegen nicht, weil es sonst rauskommt das sie die Fahrtkosten zu 100 % angeben und es dann Ärger gibt! Das einzige was du jetzt noch machen kannst ist, das du die Fahrgemeinschaft offiziell für das Finanzamt aufhebst! Wie genau das aber geht kann ich dir leider nicht beantworten!
LG Timo83