Kann ich im Grundbuch nachträglich ein Belastungs- und Veräußerungsverbot eintragen lassen?
Die Hausübergabe fand schon vor ein paar Jahren statt.
2 Antworten
Eine Schenkung? Wenn der Beschenkte mitspielt geht das. Ansonsten ist es zu spät.
Ich habe mein Haus meinem Sohn übergeben und (vom Notar) wurde verabsäumt, ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ins Grundbuch einzutragen.. Nun will ich das nachträglich durchführen lassen, damit die Liegenschaft nicht belastet werden kann.
Dein Text hätte besser in den Sachverhalt zur Frage gehört.
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