Kann ich einen Freund als Minijobber anstellen und was ist zu beachten?
Moin Community,
ich habe einen Bekannten aus Jugendtagen, der leider seit einigen Jahren arbeitssuchend ist und dem ich gerne helfen würde.
Da ich aufgrund unregelmäßiger Arbeitszeiten öfter mal Hilfe mit dem Haushalt, Kochen, Putzen usw. gebrauchen könnte und für meine beiden Kids auch ab und zu eine Aufsichts- und Nachhilfe-Person benötige, hatte ich mir überlegt, ob es nicht möglich wäre, meinen Bekannten als Minijobber anzustellen.
Jetzt habe ich mich mal ein bisschen eingelesen und weiß, dass ich max. 520€ zahlen und max. 43 Std./Monat gearbeitet werden darf. Außerdem, benötige ich eine Unfallversicherung für meinen Minijobber.
Was müsste ich denn sonst noch so beachten?
Ist der Minijob dann wirklich frei von einer Sozialversicherungspflicht?
Muss ich bspw. die gearbeiteten Stunden irgendwie nachweisen?
Oder darf ich sowas eventuell gar nicht, weil dann das Arbeitsamt Stress macht?
Haut gerne alles raus, was Euch zu dem Thema einfällt, da ich natürlich nichts falsch machen und auch meinen Bekannten dann damit nicht sogar schlechter stellen möchte, als zuvor.
Danke schonmal für Eure Hilfe
Infos zu mir:
Ich selbst bin Angestellter, lebe in Trennung und zahle Unterhalt. Der Unterhalt würde durch die 520€ (+ UV) Mehrkosten nicht beeinträchtigt.
1 Antwort
Für Dich sollte das über die Minijobzentrale unkompliziert sein.
Für den Bekannten könnten unregelmässige Einkünfte zu Komplikationen führen. Also wenn mal 520 und manchmal nur 300 bezahlt werden. Dann wird mitunter zunächst zuviel/zu wenig angerechnet und erst später korrigiert, nachdem er die Lohnabrechnungen eingereicht hat.
Anrechnungsfrei bleibt für ihn ja ohnehin nur ein Bruchteil, ich mein 184 bei einem Lohn von 520, für den Du aber noch die knapp 15% Abgaben zahlst.