2 jobs in 2 Länder?

2 Antworten

Du bist in beiden Ländern unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, weil Du in beiden Ländern einen Wohnsitz hast.

Wo etwas zu versteuern ist, kommt auf das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) an.

Deine Vollzeittätigkeit wird in Österreich versteuert.

Dein Minijob in Deutschland wird durch den Arbeitgbeer mit 2 % pauschal versteuert. Diese 2 % darf er Dir abziehen. In einer Steuererklärung von Dir taucht diese Tätigkeit nciht auf.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Mhd91 
Beitragsersteller
 02.05.2023, 20:59

Das heißt, ich zahle keine doppelsteuer wenn ich in Deutschland minijob und in Österreich Vollzeit? Stimmt so ?

Ein sogenannter Minijob ( Einkommensgrenz 520 Euro ) ist für einen Arbeitnehmer i.d.R. steuer- und sozialversicherungsfrei - das Einkommen wird vom AG pauschal versteuert.