Gebäudereinigung Tarifvertrag - Urlaubsanspruch?
Hallo zusammen!
Ich bin als Minijobberin in der Unterhaltsreinigung 5 Tage die Woche tätig. Mein Urlaubsanspruch sind 30 Tage im Jahr.
Angefangen habe ich jetzt am 04.10.2022. Dieses Datum ist auch im Arbeitsvertrag so eingetragen.
Man "erarbeitet" sich 2,5 Tage pro Monat. Für dieses Jahr habe ich also 7,5 Tage "erarbeitet" (3. Monate).
Jetzt sagt mein Arbeitgeber, dass ich für dieses Jahr nur 5 Tage Anspruch hätte, da ich ja den Oktober nicht "voll" gearbeitet hätte und damit der Anspruch für den Monat Oktober erlischt.
Es ist aber so, dass der 1.10 und 2.10 Wochenende war und der 3.10 ein Feiertag?
Ich bin der Meinung, dass das als "voll" gearbeitet gilt? Ich konnte ja nicht früher anfangen. Davon abgesehen, habe ich trotzdem 20 Tage im Oktober gearbeitet, was umgerechnet 4 Wochen sind.
Ich bin ratlos und der Tarifvertrag ergibt da nichts deutliches meiner Meinung nach.
Hat hier jemand eine verlässliche Auskunft oder kann mir eine Stelle nennen, die ich befragen kann?
Anwaltlich möchte ich keine Kosten mühen, da ich Vollzeit berufstätig bin und nicht wirklich darauf angewiesen bin. Ich mach die Arbeit aber immer schon gerne, um was dazu zu verdienen. Werde ich aber ungerecht behandelt, würde ich kündigen wollen.
Ich wär so dankbar um Antworten.
Vielen Dank schonmal.
Lg Kim
4 Antworten
"Angefangen habe ich jetzt am 04.10.2022. Dieses Datum ist auch im Arbeitsvertrag so eingetragen."
Da gem. AV das Arbeitsverhältnis am 04.10. anfing, hat der AG RECHT.
Außer mit diesem zu verhandeln, gibt es keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten.
Sind MA in eurer Branche nicht rar und gesucht?
Mit ein wenig Geschick könnte man das für sich ausnutzen, sofern AG mit dir zufrieden.
Aber mit einer Kündigung drohen würde ich persönlich nicht, lediglich halt andeuten, dass Du entsprechend reagieren wirst.
Dies ist korrekt.
Dafür besteht bei einer Arbeitsdauer von 6 Monaten und einem Tag in einem Kalenderjahr der volle Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ausnahmen (20 Tage) möglich.
Wenn dein Arbeitsverhaeltnis am 4. Oktober begonnen hat, hast du in diesem Jahr nur einen Anspruch auf 2 Zwoelftel des Jahresurlaubs, weil das Arbeitsverhaeltnis am Ende des Jahres noch keine vollen 3 Monate bestanden haben wird. Am 3. vollen Monat fehlen halt die 3 ersten Tage im Oktober.
Anders waere es, wenn dein Arbeitsvertrag den 1. Oktober als Beginn des Vertragsverhaeltnisses ausweisen wuerde. Das ist aber anscheinend nicht der Fall.
Wende dich an die Mini-Job-Zentrale . Auf deiner Lohnabrechnug müssten aber auch deine restlichen Urlaubstage stehen .