kann ich die Ausgaben/Aufwendungen für ein AIFS Einsatz meiner Tochter steuerlich geltend machen?
Meine Tochter hat einen 2-monatigen freiwilligen Einsatz auf Bali geleistet. Der Träger war der AIFS. Dort hat sie Kinder in der englischen Sprache unterrichtet. Während dieser Zeit hat sie kein Kindergeld bekommen trotz der Zusendung aller Unterlagen an die KG-Kasse.
Ich habe die Aufwendungen in der Ek-Steuererklärung angesetzt, aber sie sind auch hier nicht berücksichtigt worden. Begründung: "Die geltend gemachten Aufwendungen für Kinder sind mit dem Kindergeld bzw. mit den verschiedenen Freibeträgen für Kinder abgegolten...."
Das heisst ich trage die gesamten Kosten als alleinerziehende Mutter von insgesamt ca. 4000,- € in der ich meiner Tochter ermöglicht habe Hilfe in einem anderen Land zu leisten selbst und bekomme auch noch für 2 Monate das Kindergeld nicht gezahlt. Verstehen wir das unter gerechtem Ausgleich für die Repräsentation unseres Landes in der Welt ?
3 Antworten
Für dieses "Freiwilligenprojekt" ist weder eine pädagogische Ausbildung noch ein Nachweis der Englischkenntnisse erforderlich. Auf der Herstellerseite heisst es sinngemäss, man muss es sich nur zutrauen, und die "zu unterrichtenden" Kinder haben ohnehin nur sehr geringe Englischkenntnisse. Nachzulesen auf der Anbieterseite unter dem entsprechenden Fragepunkt:
https://www.aifs.de/freiwilligenprojekte/bali/haeufig-gestellte-fragen.html
Grundsätzlich geht es bei dieser Art von "Freiwilligenvermittlung" darum, Leuten soziales Engagment vorzugaukeln, aber eigentlich nur Unterkünfte zu vermieten, was eindeutig ebenfalls aus den FAQ hervorgeht. Die verlangten Preise sind ganz schön heftig.
Im Prinzip hast Du Deiner Tochter einen 2monatigen, überteuerten Auslandsaufenthalt finanziert. Warum soll das jetzt über Steuerermässigung auf uns umgelegt werden?
Unklar ist die Sache mit dem Kindergeld.
Hier kann ich mir vorstellen, dass Du gegenüber der Kindergeldstelle eine ungenaue oder eine nach Deiner Ansicht richtige, aber doch nicht den Tatsachen entsprechende Schilderung des Auslandsaufenthalts abgegeben hast. Prüfe hier genau die Anlehnungsgründe und führe ggfs. dazu ein Gespräch.
Ich hätte da auch eher den Ansatz beim Kindergeld gesehen. Das ist jetzt wahrscheinlich aber auch zu spät.
https://www.kindergeld.org/kindergeld-im-freiwilligendienst.html
Lt. Werbung verbrachte die Tochter dort die beste ihres Lebens.
Wenn Du ihr dies ermöglichst, so hat das weder mit der Repräsentation unseres Landes noch mit dem Einkommensteuer-Gesetz zu tun.
Hättest Du diese (ohnehin merkwürdige) Frage auch gestellt, wenn Du ihr eine Weltreise spendiert hättest?
Welche Werbung? Und ganze Sätze wären für diese Antwort auch nicht hilfreicher.