Kann ich als Nießbrauchsberechtigte zugunsten einer Hypothek auf die zweite Stelle rücken und die eigentumsverhältnisse bleiben gleich?

1 Antwort

Das Nießbrauchsrecht ist ja kein Teil des Eigentums.

Es bedeutet ja nur, das eine andere Person als der Eigentümer, die nutzen und Lasten des Grundstücks trägt, bzw. Erhält.

Der Rangrücktritt enthält aber ggf. ein Risiko.

Sollte dem Rangrücktritt zugestimmt werden und der Eigentümer den Schuldendienst nicht leisten und es kommt zur Zwangsversteigerung, kann es Probleme geben und das Nießbrauchsrecht im Extremfall völlig verloren gehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

hundirassel 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 19:30

Es soll auch bei Rücktritt an die 2. Stelle so bleiben, dass ich die Kosten, auch Renovierung übernehme. Vielen Dank für deine antwort