Kann ich nach Löschung als Eigentümer aus dem Grundbuch noch aus einer Zweckbestimmungserklärung in Anspruch genommen werden?
Hallo Zusammen,
im Jahr 2009 habe ich mit meiner Frau eine Baufinanzierung abgeschlossen zu deren Sicherung eine Eintragung der auszahlenden Bank in das Grundbuch vereinbart wurde.
Mittlerweile sind wir geschieden und es ist vereinbart, dass ich im nächsten Jahr (neue Baufinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung) nicht mehr Darlehensnehmer sein werde und somit auch als Eigentümer aus dem Grundbuch gestrichen werde.
Da ich aktuell aber noch im Grundbuch stehe, verlangt die Bank für den neuen Vertrag eine Zweckbestimmungserklärung von mir. So weit so klar.
Es steht in dieser Erklärung allerdings nirgendwo, dass ich nicht mehr haftbar bin, sobald ich auch nicht mehr Eigentümer der Immobilie (also aus dem Grundbuch gestrichen) bin. Im Vertrag, der zeitlich nicht befristet ist, steht z.B. dass ich das Gebäude in gutem Zustand erhalten muss.
Die konkrete Frage: erlischt die Erklärung automatisch in dem Moment, in dem ich nicht mehr im Grundbuch stehe, oder bin ich auch dann weiter haftbar, wenn das nicht in der Erklärung eindeutig anders geregelt ist?
Vielen Dank für die Hilfe!
Vielen dank - war sehr hilfreich denn ein Vertrag ist immer nur mit Unterschrift bindend und da ich nicht mit am Tisch gesessen habe als der Rundfunkstaatsvertrag geschlossen wurde ist er für MICH nicht bindend. Es greift hier das BGB und dort ist es untersagt Verträge zu Lasten Dritter abzuschließen, also am Vertrag unbeteiligter. …. Wie mich . Ich sitze es aus