Kann ein Rentner die Kosten für eine Pflegekraft steuerlich geltend machen?
Bei einem Rentnerpaar ist der Ehepartner verstorben. In der Vergangenheit waren die Einkünfte so gering, daß das FA eine NV ausgestellt hat. Alleinstehend wird aber 2016 nicht mehr die Steuerklasse 3 zur Berechnung herangezogen und damit werden die Einkünfte für eine NV Bescheinigung etwas zu hoch sein. Zudem ist der Rentner stark dement und kann nicht mehr alleine wohnen; daher wurde mit Vertrag über eine Agentur eine Pflegeperson verpflichtet. Können diese Kosten zumindest teilweise steuerlich Berücksichtigung finden? Dann würde eine NV-Bescheinigung wieder im Bereich des Möglichen sein.
3 Antworten
die Steuerklasse 3
Was mich an dieser Stelle wundert: Wer stellt denn einen stark dementen Menschen ein, der nicht mehr alleine wohnen kann? Oder handelt es sich hier um eine Betriebsrente?
Na wie auch immer. Bei der Einkommensteuer interessiert ohnehin niemanden eine Lohnsteuerklasse. Die Pflegehilfe ist natürlich steuerwirksam, aber die Nummer mit der NV-Bescheinigung kann nicht funktionieren.
NV bedeutet nämlich Nichtveranlagung, aber um die Pflegekosten anzusetzen, muss man sich ja gerade veranlagen lassen.
Wo steht denn in der Frage, dass ein stark dementer Mensch eingestellt wird?
Wie kommt er denn sonst an eine Steuerklasse, wenn er keine Betriebsrente erhält? Komplette Antwort gelesen?
Hallo,
Nur wer Steuern zahlt, kann auch Steuern sparen. Wenn wie du schreibst, evtl. eine NV-Bescheinigung in Betracht kommt, würden die Kosten einer Pflegekraft bei dem besagte Rentner ins Leere führen. lies hier:
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/03_faq_rente/grundinformationen/a_11.php
Gibt es keine Alternative für diesen Rentner ? Zum Beispiel könnten doch auch nahe Angehörige solche Pflegekosten steuerlich absetzen.
Aber diese Möglichkeit hattest du sicher schon selbst gecheckt denke ich, deshalb die Frage.
Vielleicht kommen noch andere Ratschläge ( hilfreichere), abwarten !
Um es nochmals einfacher auszudrücken - es geht darum, wieder eine NV zu bekommen. Durch das Ableben des Ehepartners sind nun aber die Renteneinnahmen so hoch, dass nur bei der teilweisen Berüksichtigung der Kosten für die Pflegekraft das zu versteuernde Einkommen wieder so gering ist, dass eine NV durch das FA ausgestellt werden kann. Könnten beispielsweise diese Pflegekosten als "haushaltsnahe Dienstleistung" zum Ansatz gebracht werden, dann wäre dies schon eine Lösung.
Hallo Snoopy155,
ah....jetzt hat es "Klick" gemacht.
Du meinst es könnte sein, dass falls der nunmehr Witwer wieder steuerpflichtig werden sollte, diese durch die Kosten einer Haushaltshilfe soweit minimiert werden, so dass dadurch die NV- Bescheinigung verlängert werden wird. Richtig ?
Habe dann etwas und hoffe es hilft dem Rentner.
Hier eine Checkliste und Tipps zum Handlungsbedarf um als Rentner Steuern zu sparen.
Ich denke mit diesen Informationen kannst du dem Rentner echt weiter helfen.
Viel Erfolg !
Wer dement ist, bekommt mindestens Pflegestufe 1, wenn nciht 2.
Davon kann die Pflegekraft finanziert werden. Dann muss man sehen, ob eine Mehrbelastung eintritt, die dann nach § 35 a, Abs 2 abgezogen werden kann.
Man müsste alle Zahlen kennen.
Wo steht denn in der Frage, dass ein stark dementer Mensch eingestellt wird?
Ein dementer Rentner nimmt über eine Agentur eine Pflegekraft unter Vertrag.
Des weiteren war die Frage, wie man steuerlich die Pflegekosten berücksichtigen kann, damit wieder die Vorraussetzungen für eine NV gegeben sind.