Lebensversicherung und NV Bescheinigung.Jährlich unterhalb NV Betrag.Muß nach Auszahlung auf Ges.Finzertrag Steuer nach gezahlt werden?
Bei Auszahlung meiner Lebensversicherung wurde der Finanzertrag für die 12-jährige Laufzeit gesamt ausgewiesen.Da aber eine NV-Bescheinigung für die gesamte Zeit vorlag und der Jahresertrag im NV -Zulässigkeitsbetrag lag,wurden auch keine Steuern bezahlt.Jetzt wurde von der Vers.der Gesamtertrag an das Finanzamt mitgeteilt.Muß jetzt nachträglich Steuer bezahlt werden.
1 Antwort
Warum? Ich denke, die Höhe der Einkünfte liegt - laut Sachverhaltsbeschreibung - unterhalb des Grundfreibetrags. (?)
Und natürlich teilt die "Vers." dem Finanzamt das mit, was vermutlich daran liegt, dass weder Finanzamt noch Versicherung Hellseher eingestellt haben.