Kann das Jobcenter herausfinden, wie viel Geld auf meinem Paypal Konto war?
Hallo zusammen,
das Paypal hat die Paypal Auszüge für die letzten 3 Monate angefordert. Aber was ist,
wenn ich das Konto einfach schließe? Ich könnte den Nachweis erbringen, dass ich keinen Zugang mehr habe.
Die Frage ist, wie gut das funktionieren wird und ob das Jobcenter von Überweisungen auf mein Konto erfahren kann.
UPD: Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich im Moment kein Geld auf meinem Konto habe. Ich habe immer nur Paypal als Zahlungsmethode verwendet, mit einem Link zu meiner Karte. Das Einzige, was mir Sorgen macht, sind die 2 Überweisungen auf mein Konto im letzten und vorletzten Monat. (insgesamt nicht mehr als 300 Euro).
4 Antworten
von welcher Summe reden wir denn? Der Freibetrag an Vermögen ist unnormal hoch, 15.00 Euro darf ein Bürgergeldempfänger haben, pro Kopf der Bedarfsgemeinschaft. §12 Abs. 2 SGB II. Im ersten Jahr (Karenzphase) sogar 40.000 Euro. Das Geld wird nicht angerechnet und muss auch nicht erst verbraten werden, bevor man Bürgergeld bekommt.
Ich würde einfach entspannt bei der Wahrheit bleiben anstatt da unrichtige Angaben zu machen. Wenn du etwas verschweigst und es kommt am Ende raus, kriegst du Probleme, die du sonst halt nicht hättest
Wenn Auf den vorgelegten Konten paypal Zahlungen sind, kann man Dich auffordern alles vorzulegen.
An die Originaldaten von Paypal, können sie nur mit Deiner Hilfe rankommen.
Paypal hat doch den Firmensitz im Luxemburg. Das Jobcenter bekommt diese Konten nicht gemeldet und hätte auch nicht ohne mühevolle Auslandsermittlungen Möglichkeiten die Höhe von Kontenguthaben zu ermitteln.
Das ist ein anderes Thema. Bei jedem Auslandskontakt besteht erweiterte Mitwirkungspflicht des Bürgers.
ich habe selber vor ca 2 Jahren bei einem Bekannten deren Antrag gesehen nebst Hilfebeiblatt... als Aushilfshilfe ... da steht explizit "Paypal ebay und co sind anzugeben bzw können abgefragt werden"
Genau, das ist ein anderes Thema. Der Datenabruf vom jobcenter erfolgt eben beim Bundeszentralamt für Steuern (und anderen deutschen Behörden), und nicht direkt bei Banken oder umgekehrt melden Banken nichts ans jobcenter.
Über die Mitwirkungspflicht wird es wohl trotzdem funktionieren, dass der FS die Umsätze selbst offenlegen muss. Und ersichtlich war dem jc offenbar schon, dass es ein paypal Konto gibt.
Nebenbei finde ich noch Gerüchte aus 2015.
das trifft auf fast alle Konten zu...ob Paypal ... Sparkassen... etcetc
per Datenabgleich kann das Jobcenter ohne Probleme bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit Auskünfte einziehen, um Konten, die nicht angegeben werden ausfindig zu machen... meistens werden aber 3 Monate erstmal angefragt...das die Institute verpflichtet sind einige Jahre die Datensätze aufzubewahren...weiß jetzt nicht wieviel Jahre...versteht sich von selbst
Das ist Unsinn. Das Jobcenter kann nicht ohne weiteres die Umsätze abfragen, nur das Vorhandensein von Konten.
Allerdings wird der Plan des FS trotzdem nicht aufgehen.
Umsätze müssen auch nicht abgefragt werden...soviel Arbeit macht sich kein Sachbearbeiter.... die Konten, die erfasst wurden, müssen eh offengelegt werden... dazu gibt es eine Mitwirkungspflicht...
aber 3 Jahre zurück war vor 10 Jahren so... und ist heute noch so... Unsinn hin Unsinn her...ergibt aber immer noch "Sinn"..bevor jetzt kommt stimmt nicht... ich wurde damals im Jahre 2009 aufgefordert... Kontoauszüge der letzten 3 Jahre damals offenzulegen... bin damals extra zur Hauptzentrale.. da war der Datensatz noch...hat mir glaube ich 20 euronen gekostet an Bearbeitungskosten... aber ein wenig schuld hatte ich selber... ich hatte mich damals über die Sachbearbeiterin beim dortigen Amtsleiter beschwert und durch Anwältin Klage angedroht...da hatte die halt den großen Hammer rausgeholt...
es kommt drauf an... ob man willig ist deswegen 3 monate abfrage.... wenn man dem nicht nachkommt... fahren die härtere geschütze auf...
Wenn das PayPal-Konto jedoch auf den Kontoauszügen vom Girokonto erscheint, aufgrund der Verknüpfung PP- und Girokonto, kann es Nachfragen und Probleme geben.