Kann man Kindesunterhalt gegeneinander aufrechnen?
Hallo, die Situation ist folgende. Mein Kind möchte nach nun mehr acht Jahren zum Vater wechseln. Dieser hat in dieser Zeit keinen Unterhalt gezahlt (trotz Titel). Meine Frage ist nun, kann ich meinen Unterhalt den ich dann zahlen muss mit den Unterhaltsschulden vom Vater verrechnen? Diese Belaufen sich nun mehr auf mehrere tausend Euro.
1 Antwort
Hallo,
;-) ......interessante Frage ! Rein rechtlich gesehen wohl eher nicht !
Obwohl fiktiv gesehen.......könnte man hier auch von einer Art " Wechselmodell " ausgehen, dann gelten deren Grundsätze. Unter dem Wechselmodell versteht man die jeweils wechselseitig hälftige Betreuung der Kinder durch die Eltern. In dem Fall wäre ja kein Elternteil forderungsberechtigt.
Die Gestaltung kann individuell zwischen den Eltern vereinbart werden, ob im wöchentlichen Wechsel oder in längeren Zeiträumen abwechselnd. Dazu gibt es keine einheitliche Vorschrift. Es ist aber oberste Priorität " immer zum Wohl des Kindes " !
Als Frau kann ich deine Gedanken natürlich total nachvollziehen, deshalb folgende Variante:
Du zahlst ebenfalls keinen Unterhalt, kannst dieses Vorgehen dem Vater gegenüber auf Nachfrage begründen. Letztlich muss der Vater den Unterhalt beim Familiengericht einklagen. Damit käme auch Bewegung in die vernachlässigten Unterhaltszahlungen des Kindesvaters betr. der vergangenen Jahre.
Dies ist natürlich eine äußerst vage Variante, denn es zählt bei der Gesamtbeurteilung u.a. auch ob der Vater überhaupt in den vergangenen Jahren zahlungsfähig war, sowie deine eigene Zahlungsfähigkeit.