Antwort
Hallo,
die Umlage und der Beitrag sind Werbungskosten Anlage N Seite 2 ! Du bist als Grenzgänger in Dt. einkommensteuerpflichtig, da du deinen Wohnsitz in Dt. hast - also ESt-Erklärung abgeben und österreichischen Bruttoarbeitslohn, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten eintragen.
Viele Grüße Angelika
P.S.: An Privatier59: Wenn man nichts zu sagen hat, sollte man gar nichts sagen !