Käufer entdeckt Mängel nach Privatverkauf, kann er mich belangen?
Hallo Leute,
ich habe letzte Woche ein Auto privat verkauft, das ganze wurde festgehalten mit einem Handschriftlichen Kaufvertrag wo alle wichtigen Daten wie Anschriften, Daten vom Auto, Anzahlung, Bezahlung bei Abholung usw alles drin stand. Was wir nicht aufgeschrieben haben sind die Mängel, die er beim begutachten des Autos gefunden hat, wo er aber auch wusste dass die da sind und das Auto gekauft hat. Jetzt meinte der Käufer zu mir das Tacho und das Armaturenbrett sind defekt/falsch. Er droht mir mit seinem Anwalt und einer Anzeige, kann er das oder ist die Haftung ausgeschlossen da Privatverkauf?
Danke im Vorraus für eure Antworten!
2 Antworten
Wenn irgendwas manipuliert war oder gelogen wurde, wäre es Betrug und ja, er kann das anzeigen.
Nach einer Woche wird es auch schwer, das Gegenteil zu beweisen.
Manipuliert wurde nichts. Ich wusste von den Mängeln nichts und im Kaufvertrag steht nichts weiter als Adressen, Fahrzeugdaten, Anzahlung und Geld erhalten, mehr nicht...
Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann nicht ausgeschlossen werden (§ 444 BGB).
Offen ist auch, ob ein Gewährleistungsausschluss überhaupt wirksam vereinbart wurde.