Ich würde empfehlen seine Kontaktversuche/eMails zu speichern, jedoch keinesfalls antworten. Und abwarten.
Kosten für den Hauswart ist i.d.R. sein Gehalt. Unabhängig was er vor Ort genau macht.
Solange nicht jeder sich dort dazusetzen und den Film schauen darf und niemand dafür bezahlen muss, wäre das ok.
Steuerfreibetrag ist für das Finanzamt. BG ist für Jobcenter.
Wenn Ihr Einkommen unter den Steuerfreibetrag fällt, müssen Sie keine Steuern zahlen. Auf Ihr BG kann dennoch es angerechnet werden. Hier beträgt der Freibetrag, soweit ich weiß, 100 Euro monatlich. Alles darüber hinaus wird zu etwa 80% angerechnet.
Nein, Ihre Schulden muss Ihr Mann nicht zahlen, sofern er dafür nicht explizit gebürgt hat.
Pfändung ist dann ein anderes Thema. Der GV kann Unterstellen, dass es Ihnen gehöre und es pfänden. Das ist nicht unüblich. Ihr Mann müsste dann ggf. Rechnungen mit seinem Namen für die jeweiligen Gegenstände vorlegen oder irgendwie anders nachweisen, dass die Sachen ihm gehören.
Diese Regierung ist m.E. inkompetent. Die meisten Reformen werden aus der Lage heraus durchgeführt. Das kann man also nicht pauschalisieren.
Beispielsweise wurden Sozialleistungen erhöht im Zuge der Inflation. Das wäre auch unter Merkel-Administration geschehen. Dass der Name der Sozialleistungen geändert wurde, ist eine Nebensächlichkeit im Zuge der Unzufriedenheit, die mit dem Namen "Hartz4" verbunden war. Dafür war Inflation nicht die Ursache. Ob der Name unter Merkel-Administration geändert worden wäre, ist ganz sekundär.
Das Jobcenter bzw. das Sozialamt werden dich sicherlich dazu auffordern einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Dir wird mit Sicherheit auch eins gewährt. Und ja, der Vater muss diesen zurückzahlen, in welchem Teil der Erde er sich auch immer aufhält. Nur die Vollstreckung dieser Forderung gegenüber dem Vater ist dann ein ganz anderes Thema. Ist jedoch nicht deine Angelegenheit.
Dafür ist Ihre Betreuung zuständig. Spontan am Telefon kann Ihre Betreuung das natürlich nicht erklären, die müssten es selbst zunächst klären. Also kontaktieren Sie Ihren Betreuer und bitten um Abhilfe bzw. Prüfung.
Wenn er als Ihr Bevollmächtigter einen Vertrag für Sie abschließt, wird es mit dem "young"-Tarif nicht gehen.
Wenn er für sich selbst einen Vertrag abschließt, darf er Ihnen die SIM-Karte zur Nutzung überlassen, das ist nicht verboten.
Wenn es eine Kleinreparatur ist und der Betrag den vereinbarten übersteigt, würde ich die Rechnung dem Vermieter vorlegen und um Erstattung bitten. Nach Fristablauf dies dann mit der Miete verrechnen.
I.d.R. sollte dorthin gezahlt werden, wer zuletzt fordert. I.d.R. sind es Inkasso/Anwälte, danach kommen Gerichtsvollzieher. Ich würde daher an den GV zahlen.
Ihre Sachlage kennt hier wohl kaum jemand. Warten Sie einfach die Ermittlungsergebnisse ab, dann wissen Sie mehr. Viel können Sie derzeit nicht machen.
Dass jemand beim Gebrauchtwagenkauf sich erkundigt, ob das Fahrzeug im Ausland als gestohlen gemeldet ist, ist mir neu. :) Aber auch ich lerne regelmäßig dazu.
Wenn Sie ausziehen, könnte das funktionieren. Der neue Mieter müsste dann die Formalien regeln und den Stromzähler bei seinem Anbieter registrieren.
Du selbst nicht. Deine Eltern jedoch können für dich ein Juniordepot o.ä. einrichten lassen und dir die Zugangsdaten geben. Damit kannst du dich in dein Depot einloggen und handeln.
Solange keine Kindeswohlgefährdung bestand, hat er schlechte Chancen. Er kann lediglich Strafanzeige wegen Urkundenfälschung stellen und Kita-Anmeldung rückgängig machen.
Die Angaben sind etwas irreführend. JobCenter nimmt keine Arbeitslosenmeldungen auf. Die sind lediglich für Leistungen zuständig. Die Meldung als Arbeitssuchend erfolgt beim Arbeitsamt.
Wie lange Sie Hausverbot haben, müsste Ihnen NewYorker mitgeteilt haben. Anderenfalls bis auf Weiteres also immer.
Kontrolliert wird dies i.d.R. nicht. Meist werden Straftäter kontrolliert. Wenn Sie also erneut dort auffällig werden. Dann gibt es neben dem Diebstahl ggf. noch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch o.ä.
Wenn keine nachweisliche Zahlungseingänge auf Ihrem Bankkonto feststellbar sind, müssen Sie auch keine Einnahmen frei definieren.
Wie ich Ihren Fall verstanden habe: nein.
Nein. Ab 6 Stunden ist eine Pause von min. 30min. vorgesehen. § 4 ArbZG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)